Benzol in der Außenluft wird in Schleswig-Holstein nicht mehr gemessen. In diesem Abschnitt wird die Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Benzol erläutert.
Letzte Aktualisierung: 08.01.2024
Luftschadstoffkonzentrationen für Benzol in Schleswig-Holstein
Seit dem Jahr 2000 sind die Konzentrationen für Benzol jährlich immer weiter zurückgegangen. Im Jahr 2007 wurde nur noch am Standort Itzehoe-Lindenstraße die so genannte untere Beurteilungsschwelle von 2 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft im Jahresmittel überschritten. Das Überschreiten der unteren Beurteilungsschwelle löst bereits eine Messverpflichtung aus, die Höhe des Konzentrationswertes erfordert jedoch keine umfangreichen automatischen Ermittlungen, sondern die Konzentrationen können beispielsweise als Monatsmittelwerte mit so genannten Passivsammlern erfasst werden.
Mit Ablauf des Jahres 2008 wurden zunächst die kontinuierlichen Messungen für Benzol im Lufthygienischen Messnetz des Landes Schleswig-Holstein beendet, mit Ablauf des Jahres 2020 auch die orientierenden Messungen für Benzol mit Passivsammlern. Die so genannte untere Beurteilungsschwelle wird an allen Standorten unterschritten, so dass grundsätzlich keine Messverpflichtung besteht (Schutzziel: menschliche Gesundheit). Die Überschreitung der oberen und unteren Beurteilungsschwellen ist auf der Grundlage der Werte der vorangegangenen fünf Jahre zu ermitteln, sofern entsprechende Daten vorliegen. Eine Beurteilungsschwelle gilt als überschritten, wenn sie in den vorangegangenen fünf Jahren in mindestens drei einzelnen Jahren überschritten worden ist.
Die trotzdem bestehende Verpflichtung zur jährlichen Beurteilung der Luftqualität hinsichtlich des einzuhaltenden Schutzziels erfolgt durch "objektive Schätzung". Auf der Grundlage der früheren Messungen sind alle Beurteilungsgebiete in Schleswig-Holstein bei unveränderter Emissionssituation als "unter der unteren Beurteilungsschwelle liegend" einzustufen (Schutz der menschlichen Gesundheit).
Beurteilungsmaßstäbe
Schutzziel: menschliche Gesundheit
Beurteilungsmaßstab nach 39. BImSchV: Jahresmittelwert
Grenzwert seit 1.1.2010:
5 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft (µg/m³) als Jahresmittelwert Obere Beurteilungsschwelle (OBS):
3,5 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft (µg/m³) als Jahresmittelwert Untere Beurteilungsschwelle (UBS):
2 Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft (µg/m³) als Jahresmittelwert
Abbildung Jahresmittelwerte
Tabelle Jahresmittelwerte
Alle Angaben in der folgenden Tabelle sind Jahresmittelwerte in Mikrogramm pro Kubikmeter Außenluft.
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