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Thema : Landesgeschichte

Schleswig-Holstein -
Urkunde von Ripen

Die berühmte Formulierung "up ewig ungedeelt" geht auf die Ripener Urkunde aus dem Jahr 1460 zurück. Als Gegenleistung für seine Wahl versicherte der dänische König Christian I. die Selbständigkeit und Unteilbarkeit Schleswigs und Holsteins.

Letzte Aktualisierung: 09.12.2022

Vor 550 Jahren wählten Vertreter des Adels von Schleswig und Holstein in Ripen den dänischen König Christian I. zu ihrem Landesherrn. Als Gegenleistung stellte der König der schleswig-holsteinischen Ritterschaft am 5. März 1460 die Urkunde von Ripen aus, in der er zusagte, dass Schleswig und Holstein in Zukunft unter einer gemeinsamen Herrschaft stehen sollten.

1460: Das Geburtsjahr Schleswig-Holsteins

Zugleich sicherte er den Adligen die faktische und rechtliche Selbstständigkeit Schleswigs und Holsteins gegenüber dem Königreich Dänemark sowie die Unteilbarkeit und Zusammengehörigkeit der beiden Lande zu. Dies findet Ausdruck in der berühmt gewordenen Formulierung der Ripener Urkunde "dat se bliven ewich tosamende ungedelt" - "dass sie ewig ungeteilt zusammenbleiben". Erst seit 1460 kann man von "Schleswig-Holstein" im eigentlichen Sinne sprechen.

Folgen bis heute spürbar

Dieser vertraglich besiegelte Verbund Schleswig-Holsteins mit Dänemark sollte bis 1864 Bestand haben. Bis heute sind die Auswirkungen dieses historischen Ereignisses spürbar.

Ursprünglich wollten die schleswig-holsteinischen Adligen mit der Urkunde verhindern, dass es erneut zu Landesteilungen nach fürstlichem Erbrecht kam. Erst im 19. Jahrhundert wurde der Vertragstext, nun auf die Formel "Up ewig ungedeelt" reduziert, als Beleg für die Eigenstaatlichkeit Schleswig-Holsteins interpretiert und als Kampfruf in den nationalen Auseinandersetzungen mit Dänemark benutzt.

Bonn-Kopenhagener Erklärungen schaffen Ausgleich

Erst mit den Bonn-Kopenhagener Erklärungen wurde 1955 ein Ausgleich zwischen Deutschen und Dänen im Landesteil Schleswig erreicht. Bis heute gilt diese friedliche, auf der gegenseitigen Gewährung kultureller Privilegien beruhende Regelung europaweit als richtungweisend und vorbildhaft.

Weitere Informationen

Archive in Schleswig-Holstein

Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte

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