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Thema : Lärmschutz

Rechtsgrundlagen


Am 25. Juni 2002 hat das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) erlassen.

Letzte Aktualisierung: 28.03.2023

Hier finden Sie die konsolidierte Fassung:

Die Umsetzung der Richtlinie in Bundesrecht erfolgte mit der Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 24. Juni 2005 (BGBl. I S. 1865 - § 47 a-f BImSchG) und der Verordnung über die Lärmkartierung vom 06. März 2006 (BGBl. I S. 516 - 34. BImSchV).

Für die Ausarbeitung der Lärmkarten wurden EU-weit einheitliche Berechnungsverfahren erarbeitet, die seit dem Jahr 2019 anzuwenden sind.

  • veröffentlicht im Bundesanzeiger (dort Suche mit "Berechnungsverfahren Umgebungslärm")

Für die praktische Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie wurden von der Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Vollzugshilfen erarbeitet. Sie können von den Städten und Gemeinden in Schleswig-Holstein als Erkenntnisquelle für die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie herangezogen werden.

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