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Thema : Lärmschutz

Zielsetzung

Nach der Bewertung der Lärmbelastungssituation im Gemeindegebiet und Berücksichtigung bestehender anderer Planungen kommt es in diesem Schritt darauf an, für die Erarbeitung des Aktionsplans konkrete Ziele, Strategien und Rahmenkonzepte zu erkennen.

Letzte Aktualisierung: 29.06.2022

Wo soll es hingehen?

Nach der Bewertung der Lärmbelastungssituation im Gemeindegebiet und eventuell bestehender anderer Planungen kommt es in diesem Schritt darauf an, sich für die Erarbeitung des Aktionsplans konkrete Ziele, Strategien und Rahmenkonzepte zu geben / festzulegen.

Damit kann die Erarbeitung des Aktionsplans frühzeitig auf den tatsächlich vorhandenen bzw. im bestehenden Zeitrahmen zu bewältigenden Handlungsbedarf konzentriert werden. Zudem können derartige Zielsetzungen auch der Überprüfung oder Qualitätssicherung von Maßnahmen dienen.

Zielsetzungen können nur unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls festgelegt werden. Dabei werden auch die Größe der Stadt oder Gemeinde und die Komplexität der Aufgabenstellung eine Rolle spielen. Nicht alle Zielsetzungen werden kurz- und mittelfristig realisierbar sein. Ziele sollten ambitioniert sein. Unrealistische Zielsetzungen und daraus abgeleitete Maßnahmen sollten vermieden werden, um nicht unerfüllbare Erwartungen zu wecken.

Nachfolgend genannte Zielsetzungen für eine Lärmaktionsplanung, die sich in Anlehnung an Vorgaben aus Rechtsvorschriften oder des Sachverständigenrates für Umweltfragen orientieren, können daher nur beispielhaften Charakter haben:

  • Die Wohnbevölkerung soll kurzfristig sehr hohen Belastungen (z.B. bei Überschreitung der Sanierungswerte der Verkehrslärmschutzrichtlinien) nicht mehr ausgesetzt sein.
    oder/und
  • Die Wohnbevölkerung soll mittelfristig hohen Belastungen (Überschreitung der Vorsorgewerte der Verkehrslärmschutzverordnung für Neubau/wesentliche Änderung) nicht mehr ausgesetzt werden.
    oder/und
  • Vorrangig ist es, einen ausreichenden Schutz der Nachtruhe (kurzfristig 55 dB(A) – Gesundheitsschutz, langfristig 45 dB(A) – Vorsorge) zu gewährleisten.

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