Wenn Eltern, Erziehungsberechtigte, Kinder und Jugendliche aber auch andere Angehörige oder Fachkräfte sich mit ihren Sorgen und Problemen gegenüber den Diensten und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe anvertrauen, ist es ihnen wichtig, dass ihre Angaben und Daten vertraulich behandelt werden.
Der Datenschutz in der Kinder- und Jugendhilfe stellt sicher, dass sensible Daten und Angaben nur in besonderen Ausnahmesituationen weitergegeben werden dürfen. So kann ein Vertrauensverhältnis zwischen den Personen, die Beratung in Anspruch nehmen, und denen, die Beratungen anbieten, entstehen. Ein enges Vertrauensverhältnis ist wichtig für einen erfolgreichen Hilfeprozess, in dem Probleme und Schwierigkeiten in der Familie offen angesprochen werden können.
Es gibt jedoch besondere Ausnahmesituationen, in denen Daten weitergegeben werden dürfen. Der Datenschutz muss grundsätzlich immer dann zurücktreten, wenn eine akute Gefahr für Leib oder Leben eines Kindes abgewendet werden muss. Diese Ausnahmen in den datenschutzrechtlichen Regelungen stellen sicher, dass im Interesse des Kindeswohls im erforderlichen Umfang Informationen zwischen den allen relevanten Beteiligten (bspw. Jugendhilfe, Gesundheitswesen, Schule, Kindertageseinrichtungen, Justiz,
Polizei) ausgetauscht werden können, um notwendige und passgenaue Maßnahmen zur Abwendung einer akuten Gefährdung einleiten zu können.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auf den Seiten des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD).
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