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Thema : EU-Förderprogramm INTERREG

INTERREG B Ostseeprogramm 2021-2027


Der Ostseeraum ist geprägt durch das Meer, seine große Fläche und eine vergleichsweise dünne Besiedelung.

Letzte Aktualisierung: 20.03.2024

Um den Herausforderungen der Globalisierung und dem zunehmenden Standortwettbewerb in einer immer enger vernetzten Welt gerecht zu werden, kommt der Kooperation im Ostseeraum eine besondere Bedeutung zu. Hierbei spielen Themen wie „blaues“ Wachstum und nachhaltige, klimafreundliche Innovationen eine maßgebliche Rolle.

Der Ostseeraum umfasst die acht EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Polen, Schweden und nördliche und östliche Teile Deutschlands. Auch Norwegen ist Partner im INTERREG-Ostseeprogramm.

Die politisch-strategische Netzwerkbildung im Ostseeraum zur Überwindung großer struktureller Unterschiede zwischen dem West- und dem Ostteil kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Seit 2009 ist er zudem der erste Raum mit einer makroregionalen EU-Strategie, der EU-Ostseestrategie, die auch im Rahmen des Ostseeraumprogramms umgesetzt wird.

Diese Themen fördert das Ostseeraumprogramm

Innovative Gesellschaften

  • Resiliente Volkswirtschaften und Gesellschaften
  • Öffentliche Dienstleistungen, die flexibel auf aktuelle Anforderungen reagieren können

Intelligente Wassernutzung

  • Nachhaltige Wasserwirtschaft
  • „Blaue“ Wirtschaft

Klimaneutrale Gesellschaften

  • Kreislaufwirtschaft
  • Energiewende
  • Intelligente Lösungen für grüne Mobilität

Unterstützung der EU-Ostseestrategie

  • Plattformprojekte
  • Koordination der makroregionalen Zusammenarbeit


Förderung für große und kleine Projekte

Die Förderquote der EU beträgt im Ostseeprogramm 80 % für Projektpartner aus Deutschland. Die restlichen 20% der Ausgaben sind demnach von den Projektpartnern selbst zu tragen. Die EU fördert im Rahmen von INTERREG B Personal- und Reisekosten, Kosten für Veranstaltungen und die Erstellung von Materialien sowie Gutachten und (in begrenztem Umfang) Investitionen.
Im Ostseeraum müssen sich mindestens drei Partner aus mindestens drei verschiedenen Ländern für normalerweise etwa drei Jahre in einem Projekt zusammenfinden. Üblich ist eine Partnerstruktur von sieben oder mehr Institutionen. Ein "Lead Partner"(Antragsteller) übernimmt dabei jeweils die Federführung.

Daneben gibt es auch die Möglichkeit, kleinere Projekte zu beantragen, die ein finanzielles Volumen von bis zu 500.000 EUR haben, bis zu 2 Jahre dauern können und mit weniger Bürokratie verbunden sind.

Ein Projektantrag hat dann gute Chancen, genehmigt zu werden, wenn nicht nur eines der oben genannten Themen adressiert wird, sondern wenn es gelingt darzustellen, wie die Projektergebnisse dazu beitragen können, ganz spezifische Probleme der Ostseeregion in einem transnationalen Kontext zu lösen.

BSR Cultural Pearls

Das INTERREG-Projekt "BSR Cultural Pearls" hat zum Ziel, kleineren Städten, Gemeinden und Regionen des Ostseeraumes dabei zu helfen, ihre soziale Widerstandsfähigkeit zu erhöhen.

Förderfähige Partner

Das INTERREG-Ostseeprogramm richtet sich an öffentliche und private Akteure.

Förderfähige Partner im Ostseeraum können z.B. sein:

  • Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen)
  • (Öffentliche) Dienstleister
  • Forschungseinrichtungen und Hochschulen
  • Kammern, Vereine und Verbände
  • Organisationen der Wirtschaftsförderung
  • Unternehmen
  • Nichtregierungsorganisationen.

Ihre Ansprechpartnerin für INTERREG B Ostsee

Kontaktbox

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz

Fleethörn 29-31, 24103 Kiel

Aufgabe der Nationalen Kontaktstelle ist es, in Fragen rund um das Programm zu beraten und Projektinteressierte und Antragsteller bei der Projektentwicklung zu unterstützen. Die Kontaktstelle betreut den gesamten deutschen Programmraum einschließlich der Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Berlin, Brandenburg, Niedersachsen und Bremen.

Wenn Sie Neuigkeiten z. B. zu aktuellen Förderaufrufen aus dem INTERREG-Ostseeprogramm erhalten möchten, melden Sie sich per E-Mail zum Newsletter an: kontakt-bsr@mllev.landsh.de

Weitere Ansprechpartnerinnen im MLLEV

Maike Friedenberg, Vorsitzende des Deutschen Ausschusses und Mitglied im transnationalen Begleitausschuss (Monitoring Committee), Telefon: 0431 988 2120, maike.friedenberg@mllev.landsh.de

Susanne Grahl, Geschäftsstelle Deutscher Ausschuss, Telefon: 0431 988 2131, susanne.grahl@mllev.landsh.de


Weitere Informationen

Alle aktuellen Informationen zum INTERREG-B-Ostseeprogramm, der Antragstellung, dem Genehmigungsverfahren und der Projektdurchführung finden Sie im Internet unter Interreg-baltic .

Das Programmsekretariat in Rostock steht Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung und ist erreichbar unter: Joint Secretariat Rostock, c/o Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Grubenstrasse 20,18055 Rostock, Tel: 0381 454840, info@interreg-baltic.eu

Weitere deutschsprachige Informationen finden Sie unter www.interreg.de.

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