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Thema : Gentechnik

Freisetzungen

Die Freisetzung im Sinne des Gentechnikgesetzes ist das gezielte Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt als zeitlich befristeter und räumlich begrenzter Versuchanbau. Eine Freisetzung ist daher von dem kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen zu unterscheiden. Die Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen bedarf einer Genehmigung gemäß Gentechnikgesetz. Zuständige nationale Behörde für die Zulassung ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) in Berlin.

Letzte Aktualisierung: 12.03.2021

Grundsätzliches

Immer, wenn eine gentechnisch veränderte Pflanze, Tiere oder Mikroorganismen außerhalb eines "geschlossenen Systems" - etwa Labor, Gewächshaus oder Produktionsanlage - absichtlich in die Umwelt ausgebracht werden soll, ist das eine Freisetzung.

Jede Freisetzung muss vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf der Rechtsgrundlage des GenTG genehmigt werden. Wichtige Parameter sind ähnlich wie bei den gentechnischen Anlagen

  • die Zusammensetzung des GVO und seine Sicherheitsbewertung,
  • biologische und technische Isolationsmaßnahmen und
  • die Qualifikation des Personals.

Eine Genehmigung kann Freisetzungen an mehreren Standorten über mehrere Jahre einschließen ("vereinfachtes Verfahren"). Weitere Freisetzungsorte können so ohne Einzelfallprüfung nachgemeldet werden. Die Zahl der Freisetzungsstandorte kann daher größer als die der Freisetzungsanträge sein.

Typische Sicherheitsvorkehrungen bei Freisetzungen sind z. B. Isolationsmaßnahmen, die die Verbreitung des Pollens gentechnisch veränderter Pflanzen vermindern sollen. Nach der Ernte müssen die gentechnisch veränderten Pflanzen und ihre Samen vermehrungsunfähig gemacht (z. B. durch Häckseln oder Zerquetschen des Saatgutes) bzw. die aus Ausfallkörnern aufgelaufenen Pflanzen vernichtet werden.
Das Ausbringen von gentechnisch veränderten Organismen im Rahmen einer Freisetzung erfolgt auf definierten und kontrollierten Flächen zu Versuchszwecken. Größtenteils handelt es sich um die Freisetzung von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen, die z. B. eine Herbizidresistenz oder Resistenzen gegen Krankheitserreger oder sonstige Schädlinge aufweisen.

Daten über Schleswig-Holstein

Das Robert Koch Institut (RKI) bzw. in Nachfolge das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als obere Bundesbehörde haben seit 1996 in Schleswig-Holstein 29 Freisetzungen genehmigt (s. Abbildung 1 und Tabelle 1). Seit dem Jahr 2003 wurde kein gentechnisch veränderter Raps mehr freigesetzt. Die letzte Freisetzung von Mais war im Jahr 2007. An allen Freisetzungsstandorten sind die Freisetzungsexperimente abgeschlossen. Im Rahmen neuer Fragestellungen können aber neue Freisetzungen in Schleswig-Holstein stattfinden. Aktuelle Informationen über Freisetzungsstandorte finden Sie im Standortregister.

Eine aktuelle Liste und nähere Informationen zu Freisetzungsvorhaben stellt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Verfügung: BVL: Beschreibung Freisetzungsvorhaben

BetreiberStandortGenehmi-
gungs-
dauer
OrganismusTransgen
Bundesforschungs-
anstalt für Forst-
und Holzwirtschaft,
Institut für Forst-
genetik und Forst-
pflanzenzüchtung,
Großhansdorf (BFH)
Großhans-
dorf
96 - 01AspenBakterieller
Marker
BFHGroßhans-
dorf
00 - 03AspenBakterieller
Marker
Bayer CropScienceJohannis-
dorf
96 - 05MaisHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceJohannis-
dorf
96 - 05RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceJohannis-
dorf
96 - 06RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceJohannis-
dorf
97 - 06RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceJohannis-
dorf
96 - 05ZuckerrübenHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceJohannis-
dorf
97 - 02ZuckerrübenHerbizid-
resistenz
Monsanto Deutschland
GmbH
Futter-
kamp
98 - 01MaisHerbizid-
resistenz
Monsanto Deutschland
GmbH
Futter-
kamp
00 - 04MaisHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceFutter-
kamp
98 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceFutter-
kamp
99 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceFutter-
kamp
99 - 09RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceFutter-
kamp
00 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceFutter-
kamp
00 - 09RapsHerbizid-
resistenz
DSVHeide98 - 00RapsHerbizid-
resistenz
NPZHohen-
lieth
98 - 02RapsFettsäure-
zusammen-
setzung
Bayer CropScienceKleth-
kamp
97 - 99RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceReussen-
köge
99 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceReussen-
köge
99 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceReussen-
köge
00 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceReussen-
köge
00 - 09RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceKlein Wesen-
berg
99 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceKlein Wesen-
berg
99 - 09RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceDollerup98 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceDollerup99 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceDollerup00 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceWeesby03 - 07RapsHerbizid-
resistenz
Bayer CropScienceHeid-
katen
03 - 07RapsHerbizid-
resistenz
MonsantoSchuby07-08MaisHerbizid-
resistenz
Lage der Freisetzungsstandorte in Schleswig-Holstein
Lage der Freisetzungsstandorte in Schleswig-Holstein

Überwachung der Freisetzungen

Die Bundesoberbehörde Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) legt in den Nebenbestimmungen der Freisetzungsgenehmigung fest, was der Betreiber bei der Freisetzung zu beachten hat. Ziel der in den Nebenbestimmungen festgelegten Sicherheitsmaßnahmen ist es, die unkontrollierte Ausbreitung der gentechnisch veränderten Pflanzen über die Freisetzungsfläche hinaus zu unterbinden.

Die Überwachung der Freisetzungen auf Einhaltung der in den Nebenbestimmungen der Freisetzungsgenehmigung festgelegten Sicherheitsmaßnahmen erfolgt stichprobenweise durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung. Zentrale Punkte für die Überwachung sind z. B.
die Minimierung des Verschleppens von Samen und Pflanzenteilen außerhalb der Freisetzungsfläche,
die Einhaltung von Isolationsabständen,
die Beobachtungen nach Abschluss der Freisetzung und
die Aufzeichnungen und Berichte des Betreibers.

Alle aktuellen Freisetzungen sind im nationalen Standortregister des BVL verzeichnet (s. BVL Standortregister).

Bewertung der Freisetzungen

Die Zahl der Freisetzungen in Schleswig-Holstein hat sich in den letzten Jahren stark verringert. Die letzte Freisetzung von Raps war im Jahr 2003, 2004-2006 gab es keine Freisetzung und im Jahr 2007 nur eine Freisetzung mit herbizidresistentem Mais.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) schenkt dem Bereich Umwelt und biologische Sicherheit im Zusammenhang mit freigesetzten GVO besondere Aufmerksamkeit. Umweltrelevant sind mögliche Auskreuzungen in andere Kultur- oder Wildpflanzen, die Etablierung gentechnisch veränderter Pflanzenpopulationen in die Umwelt und die Veränderung der biologischen Diversität.

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