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Thema : Futtermittel

Datengrundlagen

Letzte Aktualisierung: 14.03.2022

Die amtliche Futtermittelüberwachung in Schleswig-Holstein ist dem Landeslabor Schleswig-Holstein in Neumünster übertragen, welches die Futtermittelkontrollen zentral für Schleswig-Holstein durchführt.

Mit Inkrafttreten der Futtermittelhygieneverordnung zum 01.01.2006 unterliegen die Futtermittelunternehmer umfänglich einer Registrierungspflicht.

Die nachstehende Übersicht (PDF-Datei) zeigt den Stand (Dez. 2020) der registrierten Futtermittelunternehmer in Schleswig-Holstein:

Anzahl der Futtermittelunternehmen in Schleswig-Holstein  (PDF, 17KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Eine Übersicht der Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung der Jahre 2019, 2020 und 2021 können Sie hier als PDF-Datei herunterladen:

Futtermittelkontrolle in Schleswig-Holstein 2019 - 2021 (PDF, 18KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Erläuterungen zu den Ergebnissen der amtlichen Futtermittelüberwachung:

  • Die analysierten Parameter "Futterinhaltstoffe" und "Futterenergie" sind für die Tierernährung und Tiergesundheit von Bedeutung, allerdings sind sie weniger relevant den gesundheitlichen Verbraucherschutz.
  • Die Gruppe der Zusatzstoffe beinhaltet neben den Kokzidiostatika und Histomonostatika zur Vorbeuge von Geflügelkrankheiten vorrangig ernährungsphysiologische Zusatzstoffe wie z. B. Vitamine und Spurenelemente.
  • Im Bereich der unerwünschten Stoffe mit festgesetzten Höchstgehalten werden u.a. Untersuchungen auf Dioxin, PCB's, Aflatoxin und Schwermetalle (z. B. Blei, Cadmium) durchgeführt.
  • Untersuchungen zu Rückständen von Schädlingsbekämpfungsmitteln wurden vorrangig bei Einzelfuttermitteln durchgeführt.
  • Die Gruppe der unzulässigen Stoffe umfasst u. a. die Kontrolle von "Verschleppungen" nach dem zulässigen Einmischen von Futtermittelzusatzstoffen.
  • Die Kontrollen im Bereich unerwünschte Stoffe und unzulässige Stoffe bilden insgesamt einen Schwerpunkt in der Gesamtanzahl der Futtermittelproben.
  • Daneben werden sehr viele der Futtermittelproben zur Überprüfung der Einhaltung der Verfütterungsverbotsregelungen zu tierischen Proteinen durchgeführt.
  • Mit Inkrafttreten der EU-Futtermittelhygienverordnung und Konkretisierung der Anforderungen an die Futtermittelunternehmer verlagert sich der Schwerpunkt der amtlichen Futtermittelkontrolle von der Warenkontrolle auf die Kontrolle der Einhaltung der einschlägigen Anforderungen, z. B. HACCP gestützte Eigenkontrollsysteme u.a..

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