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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Ziele der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014-2022

Letzte Aktualisierung: 15.04.2015

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2010 hat die Europäische Union mit der Europa-2020-Strategie ehrgeizige Ziele in fünf Schwerpunktbereichen gesetzt:

  • Beschäftigung: 75 % der Bevölkerung im Alter von 20 bis 64 Jahren sollen in Arbeit stehen.
  • Innovation: 3 % des BIP der EU sollen für Forschung und Entwicklung aufgewendet werden.
  • Klimawandel und Energie: Verringerung der Treibhausgasemissionen um 20 % (oder sogar um 30 %, sofern die Voraussetzungen hierfür gegeben sind) gegenüber 1990
    Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien auf 20 %
    Steigerung der Energieeffizienz um 20 %
  • Bildung: Der Anteil der Schulabbrecher sollte auf unter 10 % abgesenkt werden, und mindestens 40 % der 30- bis 34-Jährigen sollten einen Hochschulabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss haben.
  • Armut: Die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen soll um mindestens 20 Millionen gesenkt werden.

Die europäischen Förderfonds, zu denen auch der Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums gehört, liefern den Investitionsrahmen für die Verwirklichung der Ziele Europa 2020. Im Zentrum der Strategie steht die Unterstützung von intelligentem, nachhaltigem und integrativem Wachstum.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds ist eng und systematisch mit den Zielen von Europa 2020 verknüpft. Die Interventionen des Fonds sind sechs strategischen Prioritäten zugeordnet, die mit den Zielen der „Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)“ der EU und denen der Europa 2020-Strategie verbunden sind.

Schaubild der sechs Prioritäten  (PDF, 200KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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