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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Breitbandinfrastruktur

Letzte Aktualisierung: 17.01.2017

Breitbandausbau

Die Maßnahme zielt darauf ab, in ländlichen Gebieten den Zugang zum Internet zu beschleunigen. Ziel ist es, die Nutzung der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien in bislang unterversorgten ländlichen Gebieten zu ermöglichen. Die Wirtschaftskraft soll dadurch gestärkt werden.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie im Landesprogramm ländlicher Raum in Schleswig-Holstein (LPLR) ab Punkt 8.2.5.3.2.

Begünstigte
Gemeinden und Gemeindeverbände

Art der Unterstützung
Die Förderung wird als Zuschuss (Anteilsfinanzierung) gewährt.

Gegenstand der Förderung

  • Wirtschaftlichkeitslückenförderung
  • Betreibermodell
  • Mitverlegung von Leerrohren
  • Planungs- und Beratungsleistungen

ELER-Logo

Höhe der Förderung nach NGA-Rahmenregelung mit Mitteln des ELER und/oder des Landes

  1. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Fördergegenstand bis zu 75 % der förderfähigen Kosten.
  2. Die Maßnahme "Kleine Infrastruktur" ist begrenzt auf 5 Mio. € der Gesamtinvestitionskosten.
  3. Näheres entnehmen Sie bitte der Landesförderrichtlinie.

Höhe der Förderung nach NRR (Grundversorgung) mit Mitteln des ELER und/oder der GAK

  1. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 75 % der Gesamtinvestitionskosten.
  2. Die Förderung im Rahmen der Maßnahme ist auf 500.000 Euro pro Einzelvorhaben beschränkt.
  3. Näheres entnehmen Sie bitte der Landesförderrichtlinie.

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Rechtsgrundlagen

Auswahlverfahren für die Förderung mit ELER-Mitteln

Die Anträge werden kontinuierlich entgegengenommen.

Ein Auswahlverfahren erfolgt zu bestimmten Stichtagen auf der Grundlage von Auswahlkriterien (Mindestpunktzahl und Ranking der Anträge) unter Berücksichtigung verfügbarer Haushaltsmittel.

Alle vorliegenden Förderanträge werden nach Prüfung auf Förderfähigkeit anhand der Auswahlkriterien mit einem Punktesystem bewertet und in eine Rangfolge gebracht. Die Bewilligung erfolgt entsprechend dieser Rangfolge im Rahmen des verfügbaren Finanzmittelbudgets.

Förderanträge, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, sind von einer Förderung ausgeschlossen. Die Antragsteller erhalten einen Ablehnungsbescheid. Diese Projekte können jedoch bis zum nächsten Auswahlverfahren nachgebessert werden und sich erneut bewerben.

Projekte, die zwar die Mindestpunktzahl erreicht haben, aber im Ranking mangels ausreichendem Budget nicht berücksichtigt werden konnten, erhalten ebenfalls einen entsprechenden Ablehnungsbescheid. Auch diese Projekte können sich - ggf. nach erfolgter Nachbesserung - erneut bewerben.

Bei Punktgleichheit ergibt sich die Reihenfolge aus der Mehrzahl der höchstgewichteten Kriterien.

Bei weiterer Gleichrangigkeit entscheidet das Eingangsdatum des bewilligungsreifen Antrages.

Auswahlkriterien  (PDF, 379KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stichtage und Budgets

  • 4 Calls pro Jahr: 01.03., 01.06., 01.09 und 01.12.
  • Budget: 1. Call eines jeden Jahres 70% des Jahresbudgets, 2.-4. Call jeweils 10% des Jahresbudgets.
  • Nicht verbrauchte Budgetmittel werden dem Budget des nächsten Auswahlverfahrens zugeschlagen.

Förderaufrufe

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5. Förderaufruf zum 01.03.2018

Nächster Stichtag: 1. März 2018 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLUR) Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 21.02.2018 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.

Budgetiert wird der 5. Call zum 01.03.2018 in Höhe von 7.827.098,37,- (70% + nicht abgerufene Mittel aus den Vorjahren).

Änderung der Förderung von Breitbandprojekten gemäß Kabinettsentscheidung vom 09.01.2018:

Aufgrund von Umschichtungen stehen Haushaltsmittel aus dem ELER für neue Projekte der Breitbandinfrastruktur nicht mehr zur Verfügung.

Kompensiert werden die umgeschichteten ELER-Mittel durch Mittel aus dem IMPULS 2030-Programm in Höhe von 15.000.000,00 €.

In diesem Zusammenhang ändert sich auch geringfügig die Verfahrensweise bezüglich der Stichtage für einen Antragsteller.

Nächster Stichtag: 1. April 2018 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLUR).

Hinweis: Die Förderaufrufe werden ab sofort auf dem Internetauftritt des Landes Schleswig-Holstein im Themenbereich der Breitbandförderung unter der Rubrik "Förderinstrumente für den Einsatz von Zuschüssen des MILI" veröffentlicht.

4. Förderaufruf zum 01.12.2017

Nächster Stichtag: 1. Dezember 2017 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLUR) Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis 24.11.2017 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.

Budgetiert wird der 4. Call zum 01.12.2017 in Höhe von 6.680.530,37,- (10% + nicht abgerufene Mittel aus den Vorjahren).

Anträge/
Zuwendungs-empfänger
Maßnahme Gesamt-investition Zuwendung
ELER-Mittel
Zuwendung
Landes-Mittel
Gemeinde Langeneß/ Oland Schließung einer WiLü sowie Planungs- und Beratungs-leistungen 690.200,00 € 365.806,00 € 151.844,00 €
Stadt Husum Schließung einer WiLü sowie Planungs- und Beratungs-leistungen 621.143,40 € 329.206,00 € 136.651,55 €
Budget 4. Call     6.680.530,37 €  
Summe 4. Call     695.012,00 €  
Restbudget 4. Call     5.985.518,37 €  

3. Förderaufruf zum 1. September 2017

Stichtag: 1. September 2017 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLUR). Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis zum 23 August 2017 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.

Budgetiert wird der dritte Call zum 1. September 2017 in Höhe von 7.536.977,51 (10 % + nicht abgerufene Mittel aus den Vorjahren).

Ergebnis zum Stichtag 1. September 2017

Anträge/ EmpfängerMaßnahmeInvestition gesamtZuwendung ELER-MittelZuwendung Landesmittel
Stadt GlücksburgSchließung einer Wirtschaftlichkeitslücke sowie Planungs- und Beratungsleistungen – abgeschlossen1.918.147,77 1.002.097,50 415.965,00
Budget dritter Call  7.536.977,51  
Summe dritter Call  1.002.097,50  
Restbudget dritter Call  6.534.880,01  

2. Förderaufruf zum 1. Juni 2017

Stichtag: 1. Juni 2017 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLUR). Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis zum 23. Mai 2017 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.

Budgetiert wird der zweite Call zum 1. Juni 2017 in Höhe von 8.059.047,57 (10 % + nicht abgerufene Mittel aus den Vorjahren).

Ergebnis zum Stichtag 1. Juni 2017

Anträge/ EmpfängerMaßnahmeInvestition gesamtZuwendung ELER-MittelZuwendung Landesmittel
Amt Föhr-AmrumSchließung einer Wirtschaftlichkeitslücke sowie Planungs- und Beratungsleistungen1.940.833,00 1.028.641,49 426.983,26
Budget zweiter Call  8.059.047,57  
Summe zweiter Call  1.028.641,49  
Restbudget zweiter Call  7.030.406,08  

1. Förderaufruf zum 1. März 2017

Stichtag: 1. März 2017 (Abgabe des bewilligungsreifen Antrags beim LLUR). Es wird empfohlen, die bewilligungsreifen Anträge beim LLUR möglichst bis zum 22. Februar 2017 zur Klärung nicht eindeutiger Angaben einzureichen.

Budgetiert wird der erste Call zum 1. März 2017 in Höhe von 8.965.032,14 (70 % + nicht abgerufene Mittel aus den Vorjahren).

Ergebnis zum Stichtag 1. März 2017

Anträge/ EmpfängerMaßnahmeInvestition gesamtZuwendung ELER-MittelZuwendung Landesmittel
Gemeinde PellwormSchließung einer Wirtschaftlichkeitslücke sowie Planungs- und Beratungsleistungen - abgeschlossen2.854.804,59 1.501.982,32 623.813,50
Budget erster Call  4.500.000,00  
Summe erster Call  1.501.982,32  
Restbudget erster Call  2.998.017,68  

verfügbare
ELER-Mittel (Euro)
2017 2018 2019 2020
Jahresbudget 5.065.714,- 2.630.828,- 3.326.435,- 2.239.542,-
Mittel aus Vorjahren 5.419.032,-
Gesamtjahresbudget 10.484.746,- 2.630.828,- 3.326.435,- 2.239.542,-

Nicht ausgeschöpfte …

Ansprechpartner und Beratung

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)

Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Grundsatzfragen zur Förderung
Jürgen Blucha
Tel. 0431 988 4980
Ina.Abel@mllev.landsh.de

Landesförderprogramm Breitband, Breitbandförderrichtlinien, Bundesförderprogramm Breitband, Maßnahmenverantwortlicher Breitbandförderung
Frank Danberg
Tel. 0431 988-5227
frank.danberg@mllev.landsh.de

Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung

Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Förderung und Antragstellung
Karsten Riege
Telefon: 04347 704-643
karsten.riege@llnl.landsh.de

Förderung und Antragstellung
Sina Giese
Tel.: 04347 704-211
sina.giese@llnl.landsh.de

Förderung und Antragstellung
NN
Tel.: 04347 704-340

Weitere Kontakte und Ansprechpartner im Bereich Breitband  (PDF, 333KB, Datei ist nicht barrierefrei)

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