Die technische Hilfe dient der professionellen Programmumsetzung. Sie ist ein zentrales Element zur Erreichung der Programmziele und -strategie.
Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 15.6
Der Einsatz der technischen Hilfe ist darauf gerichtet, das Förderprogramm effizient umzusetzen, Begleit-, Bewertungs- und Kontrollsysteme einzurichten und anzuwenden, Interventionen des ELER mit denen der Strukturfonds und komplementärer Fördermaßnahmen zu koordinieren und durch wirksame Information und Publizität eine hohe Ausstrahlung geförderter Maßnahmen zu erreichen.
Alle Aktivitäten werden von der Verwaltungsbehörde gemäß Artikel 66 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 koordiniert.
Begünstigte
Begünstigte können die Verwaltungsbehörde und die Zahlstelle sein.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
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