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Thema : EU-Förderprogramme
in Schleswig-Holstein

Vertragsnaturschutz

Letzte Aktualisierung: 01.09.2022

Titelbild "Vertragsnaturschutz"

Die Maßnahme fördert die nachhaltige Landbewirtschaftung und dient damit insbesondere der Erhaltung und Steigerung der biologischen Vielfalt in den Agrar- und Naturlandschaften Schleswig-Holsteins.

Die ausführliche Maßnahmenbeschreibung erhalten Sie ab Punkt 8.2.7.3.4.

Begünstigte
Begünstigte sind Landwirte als Betriebsinhaber im Sinne des Artikels 4 Abs. 1 Buchstabe a) der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf Flächen ausüben und den Betrieb selbst bewirtschaften sowie andere Landbewirtschafter.

Art der Unterstützung
Die Unterstützung wird als flächenbezogene Zahlung je Hektar Vertragsfläche gewährt und gelangt im fünfjährigen Verpflichtungszeitraum als jährlicher Zuschuss zur Auszahlung. Der Verpflichtungszeitraum beträgt fünf Jahre; er kann bis zum Ende der Förderperiode um jeweils ein Jahr verlängert werden.

Höhe der Förderung
Die Höhe der jährlichen Zahlungen beträgt:

Weidegang80,-- € (bzw. 100,-- € bei Bodenbearbeitungssperrfrist)
Weidewirtschaft300,-- € (Mähweide), 310,-- € (Weide),
380,-- € (halboffene Weidelandschaft sowie Winterweide; bei öffentlichen
Flächen 120,-- €); in traditionellen Gänsefrühjahrs-/Sommerrastgebieten jeweils zuzüglich 50,-- €)
Weidewirtschaft Moor

260,-- € (Mähweide mit organ. Düngung),

330,-- € (Mähweide ohne Düngung),

270,-- € (Weide mit organ. Düngung),

340,-- € (Weide ohne Düngung)

Weidewirtschaft Marsch

320,-- € (Mähweide mit organ. Düngung; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten: 390,-- €),

390,-- € (Mähweide ohne Düngung; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten: 450,-- €),

330,-- € (Weide mit organ. Düngung; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten: 400,-- €),

400,-- € (Weide ohne Düngung; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten: 450,-- €)

Weidelandschaft Marsch

100,-- € (‚Grüne Flächen‘ als Mähweide oder Weide; 120,-- € bei Bodenbearbeitungssperrfrist;

in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten jeweils zuzüglich 70,-- €);

400,-- € (‚Gelbe Flächen‘ als Mähweide oder Weide; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten 450,-- €);

500,-- € (‚Rote Flächen‘ als Weide; in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten 550,-- €)

Grünlandwirtschaft Moor

40,-- € (‚Grüne Flächen‘ als Mähweide), 120,-- € (‚Grüne Flächen‘ als Weide),

290,-- € (‚Gelbe Flächen‘ als Mähweide), 300,-- € (‚Gelbe Flächen‘ als Weide);

500,-- € (‚Rote Flächen‘ als Mähweide oder Weide)

Halligprogramm

180,-- € (‚Bewirtschaftungsentgelt‘) zuzüglich 190,-- € (als ‚Mähzuschuss‘) und 60,-- €/RGV
(als ‚Zuschuss für zusätzliche Extensivierung‘ bzw. Tierbesatz-Reduzierung),

zuzüglich 10,-- €/70,-- €/120,-- € (‚Honorierung Gänseweide‘; Staffelung); 330,-- € (‚Salzwiesen-Brache‘)

Rastplätze für wandernde Vogelarten360,-- € (in traditionellen Gänse-Frühjahrsrastgebieten 430,-- €)
Kleinteiligkeit im Ackerbau240,-- €
Ackerlebensräume625,-- € (‚Selbstbegrünung‘), 750,-- € (‚Gezielte Begrünung‘ durch Ansaat; bei gleichzeitiger Anrechnung als
Ökologische Vorrangfläche im Sinne von Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 beträgt die Zahlung 368,-- €)

Die Vorhabenarten ‚Weidegang‘, ‚Weidewirtschaft‘ und ‚Weidewirtschaft Moor‘ können mit freiwilligen Biotopgestaltungsmaßnahmen verbunden werden; dies ist je 1 % der Verpflichtungsfläche mit einer um 30,-- €/ha erhöhten Zahlung verbunden.

Die Zahlungen im Rahmen der Teilmaßnahme „Vertragsnaturschutz“ und der Maßnahme M 11 "Ökologischer Landbau" sind in voller Höhe kumulierbar. Ausgenommen hiervon sind Vorhabenarten, die ein Verbot der Mineraldüngung beinhalten; in diesen erfolgt eine um 170,-- € (bei Vorhabenart ‚Halligprogramm‘ um 110,-- €) reduzierte Zahlung.

Die Zahlungen für Vorhabenarten auf Grünland sind mit den Zahlungen der Maßnahme M 12 "Natura 2000-Prämie" in voller Höhe kumulierbar.

Rechtsgrundlagen

  • Baselineanforderungen gemäß Artikel 28 Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 (AgrarZahlVerpflV, DüV, PflSchG, PflSchSachkV, PflSchGerätV, PflSchAnwV, BienSchV); vgl. hierzu auch die Darstellung in Kap. 8.1;
  • LNatSchG SH, FFH-Richtlinie; EU-Vogelschutzrichtlinie;
  • Greening-Bestimmungen gem. Art. 43 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.

Antragstellung
Landgesellschaft Schleswig-Holstein (LGSH)
Fabrikstraße 7
24103 Kiel
0431 54443-411

Frist

  • Für Grünlandanträge: 01.07. eines Jahres (ab 2018)
  • Für Ackeranträge: 01.07. eines Jahres

Ansprechpartner im Ministerium

Dr. Volker Saggau
Tel.: 0431 988-5057
marthe.rissmann@mllev.landsh.de

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

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