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Thema : Fischerei

Rechtsgrundlagen und Ziele des Landesprogramms

Ein großer Teil der Mittel, die mit dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" bereitgestellt werden, stammt aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Schleswig-Holstein erhält aus diesem Topf europäische Gelder in Höhe von 24 Mio. €, die mit nationalen Mitteln ergänzt werden. Dabei beträgt der EU-Anteil im Regelfall 75 % und der Anteil nationaler Mittel 25 %. Beim Einsatz von EMFF-Geldern ist neben bundes- und landesrechtlichen Vorschriften der europarechtliche Rahmen zu berücksichtigen.

Letzte Aktualisierung: 04.03.2016

Rechtsgrundlagen der Europäischen Union

Wesentliche Grundlagen für eine Förderung aus dem EMFF bilden zwei Verordnungen der Europäischen Union:

Diese beiden Grundverordnungen werden durch diverse delegierte Verordnungen und Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission ergänzt. Die in diesen Verordnungen festgelegten Bestimmungen sind ebenfalls von allen EU-Mitgliedstaaten zu beachten.

Ziele und Schwerpunkte der Europäischen Union

Der EMFF trägt nach dem Willen der EU zu folgenden Zielen bei:

  • Förderung einer wettbewerbsfähigen, ökologisch nachhaltigen, rentablen und sozial verantwortungsvollen Fischerei und Aquakultur,
  • Unterstützung der Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP),
  • Förderung einer ausgewogenen und integrativen territorialen Entwicklung der Fisch- und Aquakulturwirtschaftsgebiete,
  • Unterstützung der Entwicklung und Umsetzung der Integrierten Meerespolitik in der Union.

In Anlehnung an diese Ziele formuliert die EMFF-Verordnung sechs unterschiedliche Prioritäten (sog. "Förderachsen") für den EMFF:

  1. Nachhaltige Entwicklung der Fischerei (Küsten- und Binnenfischerei)
  2. Nachhaltige Entwicklung der Aquakultur
  3. Begleitende Maßnahmen für die GFP (Fischereiüberwachung und Datenerhebung)
  4. Nachhaltige Entwicklung von Fischwirtschaftsgebieten
  5. Verarbeitung und Vermarktung
  6. Integrierte Meerespolitik

Ein detaillierter Überblick über die EMFF-Prioritäten und die dazugehörigen spezifischen Ziele findet sich im Download-Bereich unten auf dieser Seite.

Ziele des Landes Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein verbindet das Landesprogramm Fischerei und Aquakultur mit den folgenden Zielsetzungen:

  • die Unterstützung und Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik auf regionaler Ebene,
  • der Erhalt der aktiven Binnen- und Küstenfischerei und die Verringerung ihrer Auswirkungen auf die Umwelt,
  • die nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete an der schleswig-holsteinischen Nord- und Ostseeküste,
  • die Existenzgründung und die Schaffung und Sicherung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen im Fischerei- und Aquakultursektor,
  • die Förderung des Meeresumweltschutzes und der Schutz der aquatischen Fauna und Flora.

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