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Thema : Fischerei

Spezielle Regelungen zur Aalfischerei

Letzte Aktualisierung: 12.03.2021

Zahlreiche Aale in einem Eimer.
Die Aalfischerei unterliegt seit 2007 einer Reglementierung durch die EU.

Die Aalfischerei unterliegt seit 2007 einer Reglementierung durch die EU. Hintergrund ist die dramatische Abnahme des Glasaalaufkommens an den Europäischen Küsten. Dieser beträgt heute nur noch rund ein bis zwei Prozent der ursprünglichen Menge. Kern der europäischen Aalverordnung ist die Aufstellung von sogenannten Aalmanagementplänen. Schleswig-Holstein hat für die Flussgebiete Eider und Schlei-Trave eigenständige Managementpläne erstellt und am Länder übergreifenden Plan für die Elbe mitgewirkt. Alle deutschen Aalbewirtschaftungspläne wurden 2010 von der EU genehmigt und sind seit dem in Umsetzung.

Verordnung ergänzt Fischereirecht

Zur Erfüllung der europäischen Vorgaben hinsichtlich der Aalbewirtschaftung wurde das Fischereirecht des Landes Schleswig-Holstein um eine Aalverordnung erweitert. Um regelmäßige Berichte über den Zustand der Aalbestände und zur Aalfischerei erstellen zu können, hat die Fischereiverwaltung des Landes 2010 unter anderem begonnen, den natürlichen Aalaufstieg in den Gewässern zu erfassen. Weiterer Schwerpunkt der Datenerhebung sind die Fang- und Fischereiaufwandsdaten der Erwerbsfischerei, die in der oberen Fischereibehörde in einer Datenbank gespeichert werden.

Land fördert Aalbesatzmaßnahmen

Ursprünglich waren alle unsere Binnengewässer dicht mit Aalen besiedelt, die allein durch natürliche Zuwanderung aus dem Meer dorthin gelangten. Durch Mühlen, Wehre, Schöpfwerke und Wasserkraftwerke sind Flüsse und Bäche für Fische aber oft unüberwindbar geworden. Überdies ist der Aalaufstieg im Ostseegebiet praktisch zum Erliegen gekommen und im Nordseeeinzugsbereich deutlich zurückgegangen. Daher ist Aalbesatz heute das Mittel der Wahl, um den Bestand der Aale im Land wieder zu stabilisieren. Im Rahmen der Fischartenhilfsmaßnahmen werden seit vielen Jahren Aalbesatzmaßnahmen mit Mitteln der Fischereiabgabe unterstützt. Angler und Fischer leisten darüber hinaus bedeutende Eigenanteile bei der Finanzierung des Aalbesatzes.

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