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Thema : Boden

Bodenbelastung auf zivilen Wurfscheibenschießanlagen

Letzte Aktualisierung: 24.04.2015

Wurfscheibenschießanlagen dienen i.d.R. Sportschützen und Jägern als Übungs- und Wettkampfstandorte. Auf ihnen wird mit Schrotgeschossen auf bewegliche Ziele (fliegende Tontauben) geschossen. Aufgrund der Flugeigenschaften der Schrotgeschosse ist das Schießen mit Flinten nicht in geschlossenen Schießständen möglich.

So führen Sportschützen auf diesen Schießstätten Übungen für Wettkämpfe wie z.B. für Landes-, Bundes-, Weltmeisterschaften und Olympische Spiele durch. Der Erfolg bei der Sportart Schießen basiert zum großen Teil auf Übung. Jäger bereiten ihren Nachwuchs im Umgang mit Waffen auf die gesetzlich vorgeschriebene staatliche Jägerprüfung vor und führen Übungen für den sicheren Umgang mit Jagdwaffen durch.

Durch den Schießbetrieb auf offenen Schießständen werden auf und in den Boden neben Schrotkugeln auch Tontaubenscherben und Streubecher aus Kunststoff eingetragen. Aus den bleihaltigen Schrotkugeln können Blei, Arsen und Antimon, aus den Tontauben polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in den Boden gelangen und ein Gefahrenpotenzial für die Umwelt darstellen.

Bei den Tontauben werden seit einiger Zeit PAK-freie bzw. PAK-arme Trägermaterialien verwendet. Auch bei den Schroten gibt es inzwischen zum Bleischrot Alternativen wie Weicheisen-, Stahl- oder Zinkschrot, die jedoch nur bedingt Einsatz finden.

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) befasst sich seit 1996 mit den Anforderungen an die Untersuchung und Behandlung entstandener Bodenbelastungen sowie deren Vermeidung. Im Ergebnis dieser Arbeiten ist der 51. Umweltministerkonferenz (UMK) am 19./20. November 1998 der Bericht "Bodenbelastungen auf Schießplätzen" vorgelegt worden. Dieser umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:

  • Entwicklung einheitlicher Untersuchungsstrategien zur Erfassung der Bodenkontaminationen und deren Auswirkungen sowie Sanierungsanforderungen auf betriebenen Schießanlagen,
  • Entsorgung bzw. Wiederverwertung von Bleischrot und Tontaubenresten zur Verminderung von Bodenkontaminationen,
  • Möglichkeiten der Minderung von Blei- und PAK-Einträgen durch die Verwendung umweltverträglicher Ersatzstoffe für Bleischrot sowie für Teerpech als Bindemittel in Wurftauben.

Durch das Inkrafttreten des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) und der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) im Jahr 1999 entspricht dieser Bericht in Teilen nicht mehr der bestehenden Rechtslage. Auf eine Überarbeitung wurde verzichtet, da von den Arbeiten an der DIN 19740 "Umweltschutzrelevante Anforderungen an den Bau und Betrieb von zivilen Schießstätten" eine Anpassung an die bestehende Rechtslage erwartet wird. Im Rahmen dieses Normungsvorhabens wurde im Dezember 2001 in einer Überblicksveranstaltung unter anderem der Bedarf für eine Aktualisierung der Untersuchungsempfehlungen von Schießständen festgestellt.

Auf der Grundlage des UMK-Berichtes, des BBodSchG und der BBodSchV, der Mitwirkung in dem DIN-Ausschuss und eigenen Untersuchungen (z.B. "Untersuchungsmöglichkeiten und Bewertung von Bodenbelastungen durch Bleischrote zur Beurteilung des Wirkungspfades Boden-Grundwasser am Beispiel der Wurfscheiben-Schießanlage in Heede") hat das Landesamt für Natur und Umwelt einen Bericht über Belastungen auf Schießanlagen in Schleswig-Holstein erstellt. Danach werden in Schleswig-Holstein 42 Schießanlagen betrieben. Die ältesten Anlagen bestehen seit knapp 100 Jahren. Insbesondere in den 60er und 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts wurden einige dieser Schießanlagen neu eingerichtet. Es wurden aber auch immer wieder Schießanlagen stillgelegt. So sind 11 Standorte ehemaliger Anlagen zurzeit bekannt. Die dem LANU vorliegenden Informationen zu den Schießplätzen wurden zusammengetragen und einer ersten Bewertung zugeführt. Dabei handelt es sich ausdrücklich um eine Empfehlung, die der eigenen Einschätzung, Bewertung und Prioritätensetzung der zuständigen unteren Bodenschutzbehörden nicht entgegensteht.

Der Bericht beinhaltet u.a.:

  • Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit Schießstätten,
  • Hinweise zur Begehung, Kartierung und Identifikation der Hauptdepositionsbereiche (erweiterte Erstinformation),
  • Hinweise zur Standortcharakteristik und Abschätzung der Notwendigkeit von Untersuchungen,
  • Hinweise zur Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Pflanze und
  • Hinweise zur Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser mit Verweis auf E-DIN 19740-3; 08.05.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung hat den Bericht den unteren Bodenschutzbehörden mit fachrechtlichen Ausführungen und Hinweisen auf Zuständigkeiten der betroffenen Behörden zur Verfügung gestellt.

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