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Thema : Berufliche Bildung

Berufsfachschule

Letzte Aktualisierung: 19.09.2022

Es gibt drei Schultypen mit unterschiedlicher Zielsetzung:

  • Typ I der BFS wird dem Übergangssystem zugeordnet und vermittelt eine berufliche Grundbildung, mit der Jugendliche ihre Ausbildungsreife stärken und am Ende des zweiten Jahres des Bildungsgangs zusätzlich den Mittleren Schulabschluss erwerben können. Die Aufnahme in das erste Jahr erfordert den Ersten allgemeinbildenden Schulabschluss. In das zweite Jahr kann nur wechseln, wer
    • das erste Jahr mit einem Notendurchschnitt von mindestens 3,5 und nicht mehr als einer mangelhaften und keiner ungenügenden Note abgeschlossen hat oder
    • bei gleichen Notenanforderungen den Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung Schleswig-Holstein (AV-SH) besucht sowie Zusatzunterricht zum Erwerb des Mittleren Schulabschlusses besucht oder
    • eine abgeschlossene Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vorweisen kann.
  • Die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 2 Berufsfachschulverordnung (Typ II) bereitet in drei Jahren auf den Abschluss in dem Ausbildungsberuf Holzbildhauerin und Holzbildhauer nach der Handwerksordnung vor. Die Abschlussprüfung wird vor der Handwerkskammer Flensburg abgelegt.
    Aufnahmevoraussetzung ist der Erste allgemeinbildende Schulabschluss. Der Schulabschluss schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss ein.
  • Die Berufsfachschule nach § 1 Absatz 3 Berufsfachschulverordnung (Typ III) vermittelt je nach Bildungsgang in zwei oder drei Jahren eine staatlich anerkannte Berufsausbildung, die nur in Schulen erworben werden kann. Angeboten werden die Fachrichtungen Bautechnik, Chemie, Design, Elektrotechnik, Energietechnik, Gestaltungstechnik, Informationstechnik, Pharmazie, Physik, Schiffsbetriebstechnik, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Sport sowie Wirtschaft.
    Aufnahmevoraussetzung ist in der Fachrichtung Sozialwesen (dreijähriger Bildungsgang) der Erste allgemeinbildende Schulabschluss, in den übrigen Fachrichtungen und in der Fachrichtung Sozialwesen (zweijähriger Bildungsgang) der Mittlere Schulabschluss. Der Schulabschluss in der Fachrichtung Sozialwesen (dreijähriger Bildungsgang) schließt unter bestimmten Voraussetzungen den Mittleren Schulabschluss ein. In der Fachrichtung Wirtschaft schließt das Abschlusszeugnis die Fachhochschulreife ein, in anderen Fachrichtungen kann sie erworben werden.

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