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Thema : Artenschutz

Washingtoner Artenschutzübereinkommen

Letzte Aktualisierung: 18.01.2024

Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) ist die englische Abkürzung für "Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora", besser bekannt unter dem Namen "Washingtoner Artenschutzübereinkommen".

Grund für den Abschluss dieses Abkommens im Jahr 1976 war, dass der Handel mit Tieren und Pflanzen sowie deren Produkten ein solches Ausmaß angenommen hatte, dass es erforderlich war, Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Neben dem Schutz der Lebensräume bedürfen wildlebende Tiere und Pflanzen auch des Schutzes vor dem direkten Zugriff und vor der Verfolgung durch den Menschen. Die Regelungen zum Handel, aber auch zur Haltung, Zucht und Vermarktung besonders geschützter Tier- und Pflanzenarten ergänzen und unterstützen die Artenschutzmaßnahmen. Auf nationaler und internationaler Ebene gibt es eine Vielzahl von Bestimmungen und Regelungen dazu.

Insbesondere sind hier zu nennen:

Weitergehende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Naturschutz:
http://www.bfn.de/04/index.htm

Vermarktungsgenehmigungen/ EU-Bescheinigungen (Cites)

Der Antrag auf Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung/ EU-Bescheinigung für die eigenen Nachzuchten kann formlos erfolgen. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge nimmt max. 6 Wochen in Anspruch.
Folgende Angaben sind zwingend anzugeben:

Europäische Landschildkröten ( Schachbrettraster  (PDF, 23KB, Datei ist nicht barrierefrei))

  • Name und Anschrift des Halters
  • genaue Artbezeichnung
  • Schlupfmonat und Jahr
  • unverwackelte und gut ausgeleuchtete Fotos von Bauch- und Rückenpanzer auf schwarz-weißem Karopapier (1 kästchen=1cm)

Reptilien und Amphibien allgemein

  • Name und Anschrift des Halters
  • genaue Artbezeichnung
  • Schlupfmonat und Jahr
  • Geschlecht, wenn bekannt
  • Angaben zu den Elterntieren

Papageien und Greifvögel und andere Vogelarten

  • Name und Anschrift des Halters
  • genaue Artbezeichnung
  • Schlupfmonat und Jahr
  • Geschlecht, wenn bekannt
  • vollständige Ring- bzw. Chipnummer
  • Angaben zu den Elterntieren

Altes Elfenbein

  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Quittung
  • Herkunftsland und Erwerbsjahr
  • Angaben zu Länge, Höhe, Breite und Gewicht (auf 2 Nachkommastellen gerundet)
  • detaillierte, unverwackelte und gut ausgeleuchtete Fotos des jetzigen Zustandes

Sollten Sie keine Quittung in Ihren Unterlagen haben, können zu den o.g. Unterlagen auch folgende Dokumente vorgelegt werden:

  • Seefahrtsbuch bzw. damaliger Reisepass
  • alte Familienfotos, wo das Elfenbein zufällig mit abgelichtet wurde

Alte Pelzmäntel

  • Name und Anschrift des Eigentümers
  • Quittung
  • Herkunftsland und Erwerbsjahr
  • detaillierte, unverwackelte und gut ausgeleuchtete Fotos des jetzigen Zustandes

Sollten Sie keine Quittung in Ihren Unterlagen haben, wird zu den o.g. Unterlagen folgendes benötigt:

  • Gutachten eines Kürschnermeisters, mindestens über Tierart, Alter und Zustand des Mantels

Kontakt

Landesamt für Umwelt
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Arne Drews
E-Mail: arne.drews@lfu.landsh.de

Jörn Krütgen
E-Mail: joern.kruetgen@lfu.landsh.de

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