Rechtsmittel zum Landesarbeitsgericht
Es gibt zwei verschiedene Rechtsmittel vor dem Landesarbeitsgericht:
- Wenn ein erstinstanzliches Urteil angegriffen werden soll, kann in vielen Fällen innerhalb einer Frist von einem Monat Berufung eingelegt werden. Damit wird die Überprüfung des Urteils durch das Landesarbeitsgericht eingeleitet. mehr lesen
- Wenn ein erstinstanzlicher Beschluss aus Streitigkeiten zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern angegriffen werden soll, steht das Rechtsmittel der Beschwerde zur Verfügung, die innerhalb einer Frist von einem Monat einzulegen ist. mehr lesen
Prozesskostenhilfe
Mit der Prozesskostenhilfe werden auf Antrag Personen unterstützt, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten des Gerichtsverfahrens zu tragen. Über die Bewilligung entscheidet das Gericht. Zum Nachweis der Bedürftigkeit muss ein Erklärungsvordruck ausgefüllt und mit Belegen versehen werden.