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Thema : Altlasten

Grundsätzliches

Letzte Aktualisierung: 08.06.2022

Warum ist Bodenschutz notwendig?

Der Boden ist eine knappe und nicht vermehrbare Ressource, die sich nur sehr langsam über Jahrtausende entwickelt. Er bildet ein komplexes und vielfältig ausgeprägtes Medium, das eng verknüpft ist mit der Atmosphäre, Hydrosphäre und Biosphäre.

Im Zusammenspiel der Ökosysteme erfüllt der Boden lebensnotwendige Funktionen, so ist er

  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen,
  • Schutzschicht und natürlicher Filter für das Grund- und Trinkwasser,
  • Produktionsgrundlage und Nutzfläche für Land- und Forstwirtschaft, Siedlungen, Verkehrsanlagen, Erholung, Ver- und Entsorgung,
  • Rohstofflagerstätte und Lieferant von Materialien wie Sand, Kies und Ton,
  • Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
  • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen aufgrund seiner Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften,
  • kulturelles und geowissenschaftliches Erbe.


Die natürlichen Funktionen des Bodens wurden in der Vergangenheit sowohl über- als auch unterschätzt. Der Boden schien unendliche Schadstoffsenke zu sein - doch er kann auch zur Schadstoffquelle werden und beispielsweise zu Grundwasserverunreinigungen führen. Mittlerweile wissen wir, dass ein gestörtes Gleichgewicht der natürlichen Bodenfunktionen nur sehr schwer und meist nur mit großem technischem und finanziellem Aufwand wiederhergestellt werden kann.

Der Boden erfüllt nicht nur wichtige ökologische Aufgaben, sondern trägt durch seinen ökonomischen Wert ganz wesentlich zu unserer Lebensgrundlage und -qualität bei. Diese Grundlage gilt es unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit für kommende Generationen zu erhalten.

Der Boden als wichtiger Bestandteil des Ökosystems wird seit 1999 durch das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) geschützt. Mit dem BBodSchG werden vorsorgender und nachsorgender Bodenschutz verzahnt und Pflichten zur Vorsorge gegen schädliche Bodenveränderungen und zur Nachsorge (Gefahrenabwehr) von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen geschaffen.

Schleswig-Holstein hat 2002 mit dem Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes (Landesbodenschutz- und Altlastengesetz - LBodSchG) die landesrechtliche Grundlage für weitere spezielle Vollzugsfragen geschaffen. Das LBodSchG enthält die rechtlichen Grundlagen für die Führung der Boden- und Altlastenkataster sowie des Altlasteninformationssystems, das einen Überblick über den Stand der Bearbeitung von altlastverdächtigen Flächen und Altlasten sowie von Verdachtsflächen und schädlichen Bodenveränderungen in Schleswig-Holstein gibt. Im Bodeninformationssystem werden landesweit raumbezogene Daten über Bodenaufbau und -verbreitung, Bodenzustand und -beschaffenheit sowie Bodenentwicklung und -veränderung, insbesondere von Dauerbeobachtungsflächen für eine nachhaltige Sicherung der Bodenfunktionen gesammelt, aufbereitet und bereitgestellt.

2021 hat die Landesregierung mit dem Landesprogramm zum Schutz der Böden und zum nachhaltigen Flächenmanagement die aktuelle Situation beschrieben, die angestrebten Ziele zum Schutz der Böden festgelegt und sie mit möglichen Maßnahmen versehen, die in den nächsten Jahren vordringlich zu ergreifen sind. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen sind Ökonomie und Ökologie im Interesse des Landes, aber auch im Interesse einzelner Regionen des Landes in Einklang zu bringen.

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