Veröffentlichung des Gutachtens "Ermittlung und Bewertung der technischen und logistischen Rahmenbedingungen bei der zukünftigen Klärschlammentsorgung in Schleswig-Holstein"
Die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung wird seit Jahren kontrovers diskutiert. In Schleswig-Holstein, wo nahezu 80 % der kommunal anfallenden Klärschlämme in der Landwirtschaft eingesetzt werden, hätte eine Umstellung oder eine Veränderung dieses Verwertungsweges vielschichtige Auswirkungen auf die Kläranlagenbetreiber und die zuständigen Entsorgungsträger. Die Studie soll der genaueren Ermittlung der technischen und logistischen Erfordernisse bei der Klärschlammbehandlung für den Fall dienen, dass Klärschlämme z.B. anstatt in der Landwirtschaft in thermischen Anlagen entsorgt werden. Anhand umfangreicher Datengrundlagen werden verschiedene Möglichkeiten der Klärschlammentsorgung aufgezeigt und bewertet.
Zur Ermittlung und Abschätzung der tatsächlich zu bewältigenden Klärschlammmengen wurde zunächst die anfallende Klärschlammmenge ohne Berücksichtigung der eingesetzten Konditionierungs- und/oder Zuschlagstoffe ermittelt. Da in den Mengenangaben der Kläranlagen mit Ausnahme der Großkläranlagen weitestgehend auch die für die Entwässerung der Nassschlammmengen eingesetzten Konditionierungsmittel enthalten sind, wurde auf der Basis der genannten Einwohnerwerte (EW) auf die tägliche Feststofffracht eines Einwohnerwertes zurückgerechnet.
Insgesamt wurde somit für S-H eine jährlich anfallende Klärschlammmenge von 80.380 Mg TS ermittelt. Der ermittelte Wert kann nicht unmittelbar den statistisch erfassten Klärschlammmengen der Kreise und Städte gleichgesetzt werden, da hier in Abhängigkeit des jeweiligen Abwasserbehandlungsverfahrens ggf. auch Konditionierungsmittel und/oder Zuschlagstoffe enthalten sein können.
Anhand der Kriterien Entsorgungssicherheit, Kosten und Ökologie wurden die in Frage kommenden Entsorgungsverfahren (u.a. Mitverbrennung in Kraftwerken, Mechanisch-biologische Behandlung mit anschließender Deponierung, Monoverbrennung, Verwertung in der Landwirtschaft) bewertet. Ergebnis ist, dass je nach Gewichtung dieser Kriterien die Entsorgungsverfahren spezifische Vor- und Nachteile aufweisen. Auf diese Weise ist es nunmehr möglich, dass Kläranlagenbetreiber das für sie in Frage kommende Entsorgungsverfahren hinsichtlich der o.g. Kriterien bewerten und eine Kostenschätzung vornehmen können.
Die Studie wurde im September 2004 vom Landesamt für Natur und Umwelt und in Abstimmung mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Auftrag gegeben. Seinerzeit wurde davon ausgegangen, dass nach Ankündigung des Bundes zur Novellierung der Klärschlammverordnung, die Rahmenbedingungen für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung über eine Verschärfung der Schadstoffgrenzwerte erheblich verändert sein würden.
Nachdem die Aktivitäten bzgl. der Novellierung der Klärschlammverordnung und der EU-Klärschlammrichtlinie auf Bundes- und EU-Ebene in 2005 zunächst zurückgestellt wurden, ist nunmehr für 2008 die Novelle der EU-Klärschlammrichtlinie angekündigt.
Vor diesem Hintergrund bietet die vorliegende Studie (ohne Anlagen) wichtige Entscheidungskriterien für den Fall, dass ein Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung favorisiert oder andere Entsorgungsverfahren zukünftig genutzt werden sollen.
Rahmenbedingungen Klärschlammentsorgung (PDF, 606KB, Datei ist nicht barrierefrei)