Navigation und Service

Thema : Abfallwirtschaft

Abfallvermeidung, Ressourcenschonung

Letzte Aktualisierung: 11.10.2023

Die europäische Umweltpolitik verstärkt ihre Bemühungen zur Transformation der Wirtschaft und des Konsums zu mehr Nachhaltigkeit. Zentrale Elemente sind dabei der "Europäische Grüne Deal" und der "Aktionsplan Kreislaufwirtschaft" vom März 2020. Verschiedene zum Teil bereits veröffentlichte, zum Teil noch angekündigte europäische und nationale Rechtsvorschriften dienen zur Umsetzung der aktuellen Kreislaufwirtschaftspolitik. Auf Bundesebene wird dieser Prozess durch das Ressourceneffizienzprogramm ProgRess III und die Arbeiten an einer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie ergänzt.

Abfallvermeidung

Abfallvermeidung, Abfallvermeidungsprogramm


Die Abfallvermeidung umfasst Maßnahmen die geeignet sind, die Abfallmenge oder die Schädlichkeit von Abfällen zu verringern.

In Deutschland wurde 2013 das erste Abfallvermeidungsprogramm (AVP) des Bundes unter Beteiligung der Länder verabschiedet. 2021 wurde die Fortschreibung "Wertschätzen statt Wegwerfen" veröffentlicht. Beide Programme ergänzen sich. Während sich das erste AVP auf mögliche Maßnahmen der öffentlichen Hand konzentriert, geht es nun darum, auch Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen konkret aufzuzeigen, wie sie Abfälle vermeiden können.

AVP-Fortschreibung "Wertschätzen statt Wegwerfen"

Im Zuge der Umsetzung hat der Bund mehrere Abfallvermeidungsdialoge zu Themen wie Wiederverwendung, Reparieren, Außerhausverpflegung, Abfallvermeidung in Industriebetrieben und Unternehmen durchgeführt sowie begleitende Forschungsprojekte durchführen lassen. Die Publikationen finden sich auf der Themenseite des Umweltbundesamts.

Im eigenen Verantwortungsbereich des Landes legt die Landesbeschaffungsordnung bereits Vorgaben für mehr Nachhaltigkeit fest. So werden bei der zentralen öffentlichen Beschaffung die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen beachtet. Außerdem werden bevorzugt Produkte erworben, welche mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" oder einem Umweltzeichen mit vergleichbaren Standards ausgezeichnet sind. Mit dem Kompetenzzentrum für nachhaltige Beschaffung und Vergabe (KNBV) hat die Landesregierung eine zentrale Anlaufstelle für Kommunen und andere Träger der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein geschaffen.

Förderung der ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft


Seit Mai 2023 besteht die Möglichkeit, Investitionen oder anwendungsnahe Forschungsprojekte, die die Entwicklung einer ressourceneffizienten und nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zum Ziel haben, aus Mitteln des Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) finanziell zu unterstützen. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite der Bewilligungsbehörde, der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer SH GmbH (WTSH).

Seit Februar 2024 fördert das Land auch Gemeinden, Ämter, Kreise und öffentliche Einrichtungen bei der Durchführung oder Unterstützung von nicht-investiven Maßnahmen der Abfallvermeidung und ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft. Förderfähig sind unter anderem die Durchführung von Zero-Waste-Strategien, der Aufbau von Reparaturnetzwerken sowie Initiativen zur Mehrfachnutzung. Weitere Informationen finden Sie in der Förderrichtlinie (PDF, 125KB, Datei ist barrierefrei).

Studien des Umweltministeriums


Bereits seit einigen Jahren beschäftigt sich das Land durch die Vergabe von Studien mit Einzelfragen der Abfallvermeidung.

Förderung der Wiederverwendung (Studie)

Eine Möglichkeit Abfälle zu vermeiden ist, Gebrauchtwaren einer Wiederverwendung durch einen anderen Nutzer zuzuführen. Einen ähnlichen Effekt hat es, wenn bereits zu Abfall gewordene Dinge unzerstört aus dem Sperrmüll separiert und durch Aufarbeitung oder Reparatur wieder einer Nutzung zugeführt werden. Durch die längere Nutzung der Waren für den bestimmungsgemäßen Gebrauch werden die in die Produkte investierten Ressourcen (Rohstoffe, Energie, Wasser) besser ausgenutzt.

Bereits 2013 hat das damalige MELUR im Rahmen eines Werkvertrags bei allen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) Schleswig-Holsteins und bei einigen karitativen Trägern die Aktivitäten zur Förderung der Wiederverwendung erheben und bewerten lassen. Am Ende ihres Berichts kommen die Gutachter (Ökopol Hamburg, Öko-Institut, Standort Berlin) zu Handlungsempfehlungen, die nach wie vor aktuell und sinnhaft sind.

Studie Wiederverwendung  (PDF, 330KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Nachhaltige Bewirtschaftung von Kantinen


Die direkten und indirekten Einflüsse von Betriebskantinen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung sind vielfältig und durchaus von Belang. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Reduzierung von Lebensmittelabfällen. Aber auch andere Themen wie eine nachhaltige Herkunft der Speisen (bio, regional, saisonal), die Reduzierung des Fleischangebots (Tierwohl, Klimaschutz, ökologische und soziale Folgen des Futtermittelimports), die ressourcenschonende Verarbeitung (bspw. Energie- und Wasserverbrauch), Ernährungsbildung, Weiterbildung und Kommunikation, ein gesundes und mengenmäßig variables Speisenangebot, die Attraktivität der Kantine insgesamt sowie selbstverständlich auch die Wirtschaftlichkeit spielen unter Nachhaltigkeitsaspekten bei der Bewirtschaftung von Kantinen eine große Rolle.

Das Land Schleswig-Holstein ist Auftraggeber für eine Reihe von Kantinen in Landesliegenschaften. Im Rahmen einer Studie wurde geklärt, wie das Land mit Impulsen für den Betrieb und Ausschreibungskriterien seiner Vorbildfunktion nachkommen und einen Beitrag zur Nachhaltigkeit in der Gemeinschaftsverpflegung leisten kann.

Das Ergebnis in soll bei der Vergabepraxis für Landeskantinen Berücksichtigung finden. Eine entsprechende Leistungsbeschreibung (PDF, 221KB, Datei ist nicht barrierefrei) wurde dem für die Ausschreibungen zuständigen Finanzministerium zur Anwendung an die Hand gegeben.

Die Ergebnisse der Studie können auch von anderen öffentlichen oder privaten Einrichtungen genutzt werden, die Kantinenleistungen ausschreiben oder auch selbst Kantinen bewirtschaften.

Kurzfassung  (PDF, 526KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Möglichkeiten zur Abfallvermeidung von Verpackungen und Lebensmitteln im Einzelhandel (Studie)

Unverpackt steht für den Verkauf alltäglicher Lebensmittel und Produkte in loser Form oder in Pfandbehältern. Das Ziel des Konzepts ist es zum einen Einwegverpackungen – insbesondere aus Plastik – zu vermeiden und zum anderen der Verschwendung von Lebensmitteln vorzubeugen. Die "Fallstudie über die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung von Verpackungen und Lebensmitteln im Einzelhandel" soll die Wirksamkeit des Konzepts hinsichtlich seiner Zielbestimmung einschätzen und Vorschläge zur Weiterentwicklung und Übertragbarkeit ableiten. Die Studie basiert auf den quantifizierbaren Daten und Erfahrungen des Ladens "Unverpackt – lose, nachhaltig, gut" in Kiel, der zum Jahresende 2022 schließen musste.

Fallstudie über Möglichkeiten zur Abfallvermeidung von Verpackungen und Lebensmitteln im Einzelhandel  (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Die Abfallvermeidung umfasst Maßnahmen die geeignet sind, die Abfallmenge oder die Schädlichkeit von Abfällen zu verringern.
Artikel 29 der EU-Abfallrahmenrichtlinie fordert von den Mitgliedstaaten, nationale Abfallvermeidungsprogramme aufzustellen. Das erste deutsche Abfallvermeidungspro-gramm wurde durch das Bundesumweltministerium unter Mitwirkung der Bundesländer erarbeitet und im Juli 2013 verabschiedet. Darin enthalten sind Empfehlungen für Maßnahmen, die bei der öffentlichen Verwaltung, der Industrie und dem Gewerbe oder auch beim Handel und den Verbrauchern ansetzen. Der Bund ist weiterhin koordinierend tätig und hat hierfür Aufträge vergeben.

Abfallvermeidungsprogramm des Bundes unter Beteiligung der Länder

Im Zuge der nationalen Umsetzung der Fortschreibung der EU-Richtlinie über Abfälle wird Deutschland bestimmten Themen noch mehr Aufmerksamkeit widmen müssen, beispielsweise der Reduzierung der Lebensmittelverschwendung.

Im eigenen Verantwortungsbereich des Landes – bei der öffentlichen Beschaffung – macht die Landesbeschaffungsordnung bereits Vorgaben, die auch die Abfallvermeidung umfassen. So soll der Bedarf an Gütern und Dienstleistungen möglichst verantwortungsvoll beschafft und dabei Ökologie sowie fairer Handel in geeigneter Weise berücksichtigt werden. Sofern in einer Produktgruppe das Umweltzeichen "Blauer Engel" oder ein Umweltzeichen mit vergleichbaren Standards vergeben wird, sollen möglichst entsprechend ausgezeichnete Produkte beschafft werden.

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Weitere Informationen zum Datenschutz erhalten Sie über den folgenden Link:

Datenschutz

Auswahl bestätigen

Mastodon