Sie sind hier:
§ 44 Schulgesetz - Gymnasium
Landesverordnung über die Aufnahme und das Aufsteigen im Unterricht nach Jahrgangsstufen an den Gymnasien (Sekundarstufe I) (SAVOGym)
Landesverordnung über die Gestaltung der Oberstufe und der Abiturprüfung in den Gymnasien und Gemeinschaftsschulen (OAPVO)
Landesverordnung über einen acht- und neunjährigen Bildungsgang an Gymnasien als Schulversuch (G9-SchulvVO) vom 11. Juni 2010
Erlass über die Durchführung von Vergleichsarbeiten in allgemein bildenden Schulen (PDF, 24 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Richtlinie zur Genehmigung und Förderung von Offenen Ganztagsschulen sowie zur Einrichtung und Förderung von Betreuungsangeboten in der Primarstufe und im achtjährigen gymnasialen Bildungsgang (G 8) (Richtlinie Ganztag und Betreuung)
nach oben
Suchbegriff
Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenu Suche