Sie sind hier:
§ 88 ff Schulgesetz - Öffentliche berufsbildende Schulen
Landesverordnung über die Berufsschule (BSVO)
Landesverordnung über die Berufsfachschule (BFSVO)
Landesverordnung über die Fachoberschule (FOSVO)
Landesverordnung über die Berufsoberschule (BOSVO)
Landesverordnung über das Berufliche Gymnasium (BGVO)
Landesverordnung über die Fachschule (FSVO)
Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (BS-PrüVO)
Landesverordnung über die Versetzung an berufsbildenden Schulen (BS-VersVO)
Erweiterung der Befugnisse der berufsbildenden Schulen und Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ) (PDF, 494 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Durchführung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung; Mitwirkung der Lehrkräfte berufsbildender Schulen an den Abschlussprüfungen nach § 40 Abs. 3 Berufsbildungsgesetz und § 34 Abs. 4 Handwerksordnung (PDF, 254 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Erwerb der Fachhochschulreife in beruflichen Bildungsgängen (PDF, 254 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Befreiung von Schülerinnen und Schülern mit nichtdeutscher Herkunftssprache vom Englischunterricht an berufsbildenden Schulen (PDF, 236 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Suchbegriff
Springe direkt zu: Inhalt Hauptmenu Suche