Schulsozialarbeit

Die Schulen in ihrer pädagögischen Arbeit stärken und sie bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages unterstützen - das kann Schulsozialarbeit in Schleswig-Holstein leisten.

"Zur Unterstützung des Erziehungsauftrages kann das Land bei besonderem Bedarf nach Maßgabe der vom Landtag bewilligten Haushaltsmittel Angebote der Schulträger fördern, die der Betreuung, Beratung und Unterstützung der Schülerinnen und Schüler dienen", heißt es in § 6 Abs. 6 Schulgesetz SH. Das Bildungsministerium setzt den Rahmen und fördert die Schularbeit in 2012 mit 1,7 Millionen Euro.

Grundsätze

Schulsozialarbeit ist Sozialarbeit an der Schnittstelle von Schule und Jugendhilfe.

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Rahmenbedingungen

Welche organisatorischen und strukturellen Voraussetzunge müssen erfüllt sein.

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Rechtliche Grundlagen

Hinweise aus dem Sozialgesetzbuch und dem schleswig-holsteinischen Schulgesetz

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Finanzierung

Schulsozialarbeit wird in Schleswig-Holstein zurzeit mit kommunalen, Landes -und Bundesmitteln finanziert.

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Ausbildung und Bewerbung

Wie werden Schulsozialarbeiter ausgebildet? Wer stellt ein?

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Zusatzinformationen

Kontakt



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