Auslandsschuldienst
Ein paar Jahre im Ausland an einer deutschen Schule zu unterrichten, erweitert den Horizont und mehrt die Erfahrungen. In Schleswig-Holstein können sich Lehrkräfte für den Auslandsschuldienst bewerben, sobald sie Lebenszeitbeamte sind. Die Freistellung kann versagt werden, wenn die dienstliche Beurteilung nicht überdurchschnittlich ist oder das dienstliche Interesse an der Weiterbeschäftigung im Inland Vorrang hat. Anträge auf Freigabe für den Auslandsschuldienst können jeweils zum 15. November eines Jahres auf dem Dienstweg beim MBK gestellt werden. Bewerbungen auf Schulleiterstellen, die von der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ausgeschrieben werden, können ab dem 1. März 2013 jederzeit an das MBK gerichtet werden.
Umfassende Informationen zum Auslandsschulwesen finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes. Auch die Bewerbungsvordrucke erhalten Sie hier. Die Altershöchstgrenze für alle Vermittlungen liegt bei 59 Jahren. Eine Zweitvermittlung ist in der Regel nur auf Stellen mit Leitungsfunktionen möglich. Bitte informieren Sie sich auf der Website auch über finanzielle Regelungen. Die dort zu findenden Richtlinien informieren sehr genau.