Begabtenförderung in Schleswig-Holstein

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine Bildung, die ihren Begabungen, ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, ist als Bildungs- und Erziehungsziel in § 4 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein festgehalten. Das Ministerium für Bildung und Kultur Schleswig-Holstein möchte (hoch-) begabte Kinder und Jugendliche fördern, damit sie ihre besonderen Potenziale entfalten können. Um die Begabtenförderung möglichst früh und bildungsgangübergreifend zu gestalten, werden Schwerpunkte gesetzt, die eine nachhaltige Bildungsentwicklung (hoch-) begabter Kinder in Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen zum Ziel haben.

Kompetenzzentren

An 17 Schulen und 6 Kitas werden Konzepte zur Begabtenförderung erprobt.

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SH i B – Schule inklusive Begabtenförderung

Projekt zur Begabtenförderung

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Beratung

Fragen Sie Ihre Ansprechpartner nach Beratungsangeboten für Schülerinnen, Eltern, Lehrkräfte und Erzieher/innen.

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Förderung

Enrichment-Kurse, JuniorAkademie oder START-Stipendien ermöglichen individuelle Fördermöglichkeiten.

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Fortbildung

Eine Übersicht der vom IQSH und dem Bildungsministerium angebotenen Fortbildungen.

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