Begabtenförderung in Schleswig-Holstein
Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf eine Bildung, die ihren Begabungen, ihren Fähigkeiten und Neigungen entspricht, ist als Bildungs- und Erziehungsziel in § 4 des Schulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein festgehalten. Das Ministerium für Bildung und Kultur Schleswig-Holstein möchte (hoch-) begabte Kinder und Jugendliche fördern, damit sie ihre besonderen Potenziale entfalten können. Um die Begabtenförderung möglichst früh und bildungsgangübergreifend zu gestalten, werden Schwerpunkte gesetzt, die eine nachhaltige Bildungsentwicklung (hoch-) begabter Kinder in Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen zum Ziel haben.
Beratung
Fragen Sie Ihre Ansprechpartner nach Beratungsangeboten für Schülerinnen, Eltern, Lehrkräfte und Erzieher/innen.
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Förderung
Enrichment-Kurse, JuniorAkademie oder START-Stipendien ermöglichen individuelle Fördermöglichkeiten.
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