Kompetenzzentren

Kompetenzzentren an Kitas, Grundschulen und weiterführenden Schulen werden in den kommenden anderthalb Jahren transferfähige Konzepte zur Begabtenförderung in verschiedenen Regionen des Landes verankern.

Elf weiterführende Schulen können sich seit dem Schuljahr 2011/12 offiziell als "Kompetenzzentrum Begabtenförderung Sek.I und II" bezeichnen. Am 17. Juni 2011 überreichte Minister Ekkehard Klug ihnen die Zertifikate. In den vergangenen anderthalb Jahren haben die neun Gymnasien und zwei Gemeinschaftsschulen mit Oberstufe standortspezifische Konzepte erarbeitet und erprobt, um (hoch-)begabte Kinder und Jugendliche zu fördern. Als Multiplikatoren für transferfähige Konzepte der schulischen Begabteförderung unterstützen sie jetzt andere Schulen.

Eine Besonderheit der Kompetenzzentren ist es, dass Schülerinnen und Schüler selbst aktiv an der Gestaltung der schulleigenen Konzepte mitwirken konnten. Diese (hoch-)begabten Jugendlichen ab 14 Jahren geben ihre eigenen Erfahrungen an die Kinder aus den Jahrgängen 5, 6 und 7 weiter und unterstützen sie. Sie wurden zuvor in unterschiedlichen Modulen wie "Hochbegabt sein - Lust oder Last" oder "Lernstrategien für schnelle Denker" qualifiziert und sind eingebunden in die schulische Arbeitsgruppe, die das Konzept zur Begabtenförderung erarbeitete. Partner dieses Bausteins ist der Regionalverein Schleswig-Holstein der Deutschen Gesellschaft für das hochbegabte Kind (DGhK).

Folgende Schulen sind dabei:

Die Hospitationsangebote der Kompetenzzentren werden ab dem nächsten Schuljahr über das Onlinebuchungssystem des IQSH im Themenfeld Begabtenförderung (BFF) abrufbar sein.

Kompetenzzentren Kita und Grundschule

Seit Beginn des Schuljahres 2010/11 gibt es auch an sechs ausgewählten Kindertagesstätten (Kita) und Grundschulen (GS) eine eineinhalbjährige Qualifizierungsmaßnahme zur Förderung von Kindern mit besonderen Begabungen und zur Gestaltung des Überganges Kita/GS. Ziel des Projektes ist es, ein transferfähiges Konzept zur Begabtenförderung und Übergangsgestaltung in den Kita/GS zu entwickeln und die Einrichtungen nach Abschluss der Maßnahme als Kompetenzzentren auszuweisen. Kooperationspartner ist die Karg-Stiftung, die dies Projekt gemeinsam mit dem Bildungsministerium konzipiert hat und in Ergänzung zu den vom Land bereitgestellten Mitteln finanziell unterstützt und realisiert.

Kompetenzzentren Kita/GS gibt es an folgenden Standorten des Landes Schleswig-Holstein:

  • Albert-Schweitzer-Schule Wedel und AWO Kindertagesstätte
    „Hanna Lucas“ Wedel
  • Weingartenschule Lauenburg und Kindertagesstätte WABE e. V., Lauenburg
  • Franz-Claudius-Schule Bad Segeberg und Kindertagesstätte Christiansfelde, Bad Segeberg
  • Zentralschule Harrislee und ADS-Kindergarten Harrislee „Am Hechtenteich“
  • Grundschule Dänischenhagen und DRK Kindertagesstätte Dänischenhagen
  • Grundschule Lüttenheid Heide und Kindertagesstätte Regenbogen, Heide

Die Konzeptentwicklungsphase wird begleitet durch neun zweitägige Qualifizierungsmodule  (jeweils an einem Freitag und einem Sonnabend) für je zwei Teilnehmerinnen/Teilnehmer jeder Einrichtung. Pro Einrichtung muss eine Person über eine Leitungsfunktion verfügen. Die Träger der Kindertagesstätten sowie die Schulämter müssen die Maßnahme schriftlich befürworten und eine Freistellung der teilnehmenden Erzieherinnen/Erziehern und der Lehrkräfte für die Fortbildungstage gewährleisten.

Der Aufbau der ganztägigen Modulangebote enthält neben Phasen der Qualifizierung durch Referenten auch Phasen der Erarbeitung konkreter Maßnahmen für eine begabungsfördernde Praxis vor Ort. Transferaufgaben und die Auswertung der Erfahrungen im Entwicklungsprozess der Kita/GS stehen im Vordergrund. Die Einrichtungen werden für diese Aufgaben während des gesamten Prozesses fachlich begleitet.

Auf der Grundlage einer ressourcenorientierten Stärkenanalyse der Einrichtungen werden die jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen der Kita/GS-Tandems herausgearbeitet, so dass individuelle Konzepte für jedes Kompetenzzentrum entwickelt werden können.  Bestandteile der Qualifizierungsmaßnahmen sind zudem:

  • Drei bis vier Einrichtungs-Entwicklungstage für die teilnehmenden Kita/GS;
  • Fortbildungs- und Vertiefungsangebote nach standortspezifischem und personenspezifischem Bedarf.

Die Tandems aus Kita und GS können während der Konzeptentwicklungsphase neben den Qualifizierungsmaßnahmen finanzielle Mittel (bis zu 5.000 Euro) erhalten, die gezielt im Rahmen der Entwicklung zu einem gemeinsamen Kompetenzzentrum Kita/GS investiert werden müssen. Bereitgestellt wird zudem eine „Schatzkiste – Begabtenförderung“ mit Literatur und (Unterrichts-) Materialien.

Die Unterstützung (finanzielle Mittel und/oder die Gewährung von zwei Ausgleichstunden für Lehrkräfte) an den Kompetenzzentren nach Abschluss der Maßnahme geschieht auf der Grundlage der im Konzept ausgewiesenen Aufgaben an den jeweiligen Standorten. Die Zertifizierung erfolgt durch das Bildungsministerium, das sich bei seiner Entscheidung durch die Karg-Stiftung beraten lässt.



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