Ausstattung
Rahmenbedingungen, Zahl der erteilten Wochenstunden, Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte
Schülerinnen und Schüler an den Gemeinschaftsschulen werden nach der Kontingentstundentafel unterrichtet. Sie sieht für die Jahrgangsstufen 5 bis 10 insgesamt 188 Wochenstunden vor. Davon entfällt ein Kontingent von 60 Wochenstunden auf die Jahrgangsstufen 5 und 6 und ein Kontingent von 128 Wochenstunden auf die Jahrgänge 7 bis 10. Zusätzlich stehen den Schulen für Differenzierung und Gruppenbildung je Lerngruppe drei Wochenstunden zur Verfügung. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler deutlich mehr Unterricht als bisher an den Schularten Hauptschule und Realschule.
Das Kollegium der Gemeinschaftsschulen setzt sich aus Lehrkräften der bisherigen Haupt- und Realschulen, aber auch der Gesamtschulen und Gymnasien zusammen. Ab dem Schuljahr 2010/11 unterrichten sie einheitlich 27 Wochenstunden in der Sekundarstufe I. Das gilt sowohl für Lehrkräfte, die bislang an Hauptschulen (bisher 27,5 Stunden) und Realschulen (bisher 27 Stunden) unterrichten als auch für Lehrkräfte in der Sekundarstufe I an Gesamtschulen (bisher 25,5 Stunden) und Gymnasien (bisher 24,5 Stunden).