Auf dem Weg zur Gemeinschaftsschule
Um eine Gemeinschaftsschule zu errichten, muss der Schulträger einen entsprechenden Antrag beim Bildungsministerium des Landes Schleswig-Holstein stellen. Er muss darin nachweisen, dass ein Bedarf für diese Schule besteht und dass die Mindestgröße von 300 Schülerinnen und Schülern dauerhaft erreicht wird. Grundsätzlich entstehen Gemeinschaftsschulen nur aus bestehenden Schulen.
Außerdem muss ein pädagogisches Konzept vorgelegt werden, in dem beschrieben wird
1. in welchen Schritten welche Formen des längeren gemeinsamen Lernens realisiert werden sollen,
2. wie die im Hinblick auf die unterschiedlichen Schulabschlüsse erforderliche innere und äußere Differenzierung erfolgen soll und
3. welche Formen der Leistungsbeurteilung angewendet werden sollen.
Um das Antrags- und Genehmigungsverfahren für die neuen Schulen zu vereinfachen, gibt es vom Bildungsministerium einen entsprechenden Leitfaden, den Sie im rechten Kasten auf dieser Seite einsehen können. Die Antragsfrist für das jeweils kommende Schuljahr läuft am 30. November des Vorjahres ab.