Allgemeine Informationen
Es ist so weit: Ihr Kind besucht die vierte Klasse der Grundschule - der Übergang auf eine der weiterführenden Schularten steht unmittelbar bevor. Sie müssen nun wählen, welche Schule Ihre Tochter, Ihr Sohn zukünftig besuchen soll. Das ist eine wichtige Entscheidung, die von Eltern wie Lehrkräften Augenmaß und Verantwortungsbewusstsein verlangt, weil jedes Kind sich anders entwickelt und jedes Kind eigene Stärken und Schwächen hat.
Welche Schule für mein Kind?
Hauptschule: Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 9, am Ende des 9. Jahrgangs steht der Hauptschulabschluss. Schülerinnen und Schüler, die längere Lernzeiten benötigen, können auf Antrag die Flexible Übergangsphase einer Hauptschule (FlexPhase) besuchen. Die Flex- Phase beginnt mit dem 8. Schuljahr und kann zwei oder drei Jahre dauern. Auf der Grundlage individueller Bildungspläne und gezielter Unterstützungsmaßnahmen streben die Jugendlichen in diesem besonderen Bildungsgang den Hauptschulabschluss an. Ein deutlicher Schwerpunkt der Hauptschule ist der berufsorientierende Unterricht.
ReaIschule: Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10. Ziel ist es, den Jugendlichen nach dem Realschulabschluss sowohl den Weg in die Berufsausbildung als auch die Fortsetzung der schulischen Bildung in der gymnasialen Oberstufe oder an einem beruflichem Gymnasium zu eröffnen. Die Realschule vermittelt eine vertiefte allgemeine Bildung.
Regionalschule: Sie umfasst die Jahrgangsstufen 5 bis 10 und sieht eine gemeinsame Orientierungsstufe (Jahrgänge 5 und 6) für alle Schülerinnen und Schüler vor. Am Ende der Jahrgangsstufe 6 werden die Kinder den Bildungsgängen zum Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss zugeordnet. In den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch wird auf unterschiedlichen Anforderungsebenen unterrichtet, in den anderen Fächern und im Wahlpflichtbereich ist gemeinsamer Unterricht möglich. Zum Ende der Jahrgangsstufe 8 erhält jeder Schüler und jede Schülerin im Zeugnis eine Abschlussprognose. Die Regionalschule bietet zwei Abschlussmöglichkeiten: Hauptschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 9 und Realschulabschluss am Ende der Jahrgangsstufe 10. Ein qualifizierter Haupt- oder auch ein qualifizierter Realschulabschluss werden erreicht, wenn in Deutsch, Mathematik und Englisch der Notendurchschnitt besser als 2,4 ist, kein Fach mit Note 6 bewertet wurde und der Gesamtnotendurchschnitt 3,0 beträgt. Mit dem qualifizierten Hauptschulabschluss kann der 10. Jahrgang der Regionalschule besucht werden. Der qualifizierte Realschulabschluss berechtigt zum Besuch der gymnasialen Oberstufe an einem Gymnasium oder an einer Gemeinschaftsschule und zum Besuch des Beruflichen Gymnasiums. Allerdings ist es aufgrund einer Änderung der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAPVO) nunmehr möglich, dass auch Schülerinnen und Schüler in die Oberstufe aufgenommen werden, die zwar nicht den qualifizierten Realschulabschluss erreicht, aber in den Fächern der Stundentafel einen Notendurchschnitt von besser als 3,0 erzielt haben.
Gemeinschaftsschule: Sie umfasst in der Sekundarstufe I die sechs Jahrgangsstufen 5 bis 10. Gegebenenfalls schließt sich eine gymnasiale Oberstufe mit den Jahrgängen 11 bis 13 an. An Gemeinschaftsschulen findet der Unterricht grundsätzlich für alle Schülerinnen und Schüler gemeinsam statt, wobei den unterschiedlichen Leistungsmöglichkeiten vor allem durch Formen binnendifferenzierten Unterrichts entsprochen wird. Die unterschiedlichen Leistungs- und Lernanforderungen der Schülerinnen und Schüler sollen mit gezielten und differenzierten Unterrichtsangeboten berücksichtigt werden. Unter- oder Überforderungen sollen so vermieden werden. Dazu können zum Beispiel auch klassen- oder jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Über eine Differenzierung nach den Jahrgangsstufen 5 und 6, möglicherweise in einzelnen Fächern auch in leistungsdifferenzierte Gruppen, entscheidet die Schule im Rahmen ihres pädagogischen Konzeptes. Am Ende der Jahrgangs stufe 9 kann der Hauptschulabschluss und am Ende der Jahrgangsstufe 10 kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden. Für die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe ist grundsätzlich ein Notendurchschnitt von 2,4 in Deutsch, Mathematik und Englisch sowie in den übrigen Fächern mindestens 3,0 und kein Fach mit der Note 6 Voraussetzung. Wie bei der Regionalschule gilt auch hier, dass ein Aufnahme in die Oberstufe zudem möglich ist, wenn in den Fächern der Stundentafel ein Notendurchschnitt von besser als 3,0 erzielt wurde.
Die bisherigen Gesamtschulen werden zum Schuljahr 2010/11 nicht mehr als eigenständige Schulart zur Verfügung stehen. Sie werden durch die Vorgabe des Schulgesetzes zu Gemeinschaftsschulen umgewandelt.
Informieren Sie sich an Ihrem Wohnort, ob und wo es eine Regionalschule oder eine Gemeinschaftsschule gibt beziehungsweise ab dem kommenden Schuljahr geben wird.
Gymnasium: Nach dem geltenden Schulgesetz aus dem Jahr 2007 führt das Gymnasium in acht Jahren (G8) bis zum Abitur. Nach der jüngsten Landtagswahl wird es jedoch eine Änderung geben. Die CDU/FDP-Koalition hat sich für eine Wahlfreiheit der Gymnasien ausgesprochen: Die Gymnasien können danach G8 oder G9 (neun Jahre bis zum Abitur) oder parallel beide Varianten anbieten. Um diese Wahlfreiheit möglich zu machen, muss das Schulgesetz geändert werden. Das dafür notwendige parlamentarische Verfahren wird nicht vor Herbst 2010 abgeschlossen sein. Spätestens ab dem Schuljahr 2011/12 sollen die Schulen dann entscheiden können, ob sie das Abitur nach acht oder nach neun Jahren oder an einzelnen Standorten auch beide Varianten anbieten.
Einschulung zum Schuljahr 2010/11: Schülerinnen und Schüler, die zum kommenden Schuljahr 2010/11 an das Gymnasium wechseln, werden in acht Jahren bis zum Abitur geführt. Derzeit wird geprüft, ob dieser G8-Jahrgang zum Schuljahr 2011/12 nachträglich auf G9 umsteigen kann.
Das Gymnasium führt bis zum Abitur und gliedert sich in die Sekundarstufe I und die Profiloberstufe. Soll der gymnasiale Bildungsgang nicht zu Ende geführt werden, kann am Ende der Jahrgangsstufe 11 (oder 12 bei G9) die Fachhochschulreife erworben werden, die zusammen mit einem Fachpraktikum oder einer Berufsausbildung zum Besuch einer Fachhochschule berechtigt. Am Ende steht der Abschluss „Allgemeine Hochschulreife“. Er berechtigt zum Studium an einer Hochschule.
Für welche Schulart Sie sich jetzt auch entscheiden, Ihr Kind hat immer noch alle Möglichkeiten. Es kann auch den Weg der Berufsqualifizierung gehen. In Schleswig-Holstein endet kein Ausbildungsgang in einer Sackgasse.
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Wechsel der Schulart
Weil Ihr Kind sich jedoch ständig weiterentwickelt, kann ausnahmsweise schon innerhalb der Orientierungsstufe ein Wechsel der Schulart sinnvoll sein. Deshalb gibt es die Möglichkeit, zum Schuljahresende der Jahrgangsstufe 5 die Schulart zu wechseln. Erleichtert wird dies den Kindern durch abgestimmte Stundentafeln, Lehrpläne sowie Unterrichtsmaterialien und - methoden für die unterschiedlichen Schularten. Die Klassenkonferenz empfiehlt einen Wechsel der Schulart, wenn ein Kind eindeutig unterfordert ist. Für den Wechsel von der Hauptschule an die Realschule oder von der Realschule an das Gymnasium ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Ist das Kind nach Einschätzung der Lehrkräfte eindeutig überfordert und soll es daher vom Gymnasium an die Realschule oder von der Realschule an die Hauptschule wechseln, wird dies mit den Eltern vor der Entscheidung der Klassenkonferenz ausführlich erörtert. Aber es ist die Schule, die darüber entscheidet. Ab dem Ende des Schuljahres 2008/09 gelten die vorgenannten Bedingungen ebenso für den Wechsel von der Regionalschule auf das Gymnasium und umgekehrt.
Grundsätzlich kann die Schulart nur zum Schuljahresende gewechselt werden. So bleibt eine Lernumgebung erhalten, in der Schülerinnen und Schüler über ein Jahr ungestört von Neuzugängen oder Abgängen arbeiten können. Der individuelle Lernplan unterstützt dies. Unabhängig von der Zuweisung steht es Eltern frei, ihr Kind an einer Gesamt- oder Gemeinschaftsschule anzumelden.
Am Ende der Jahrgangsstufe 6 steht die Versetzung in die Jahrgangsstufe 7. Schülerinnen und Schüler der Realschule und des Gymnasiums, die nach den Versetzungsbestimmungen der Orientierungsstufenverordnung nicht in die Jahrgangsstufe 7 ihrer Schulart versetzt sind, werden in Jahrgangsstufe 7 der Hauptschule beziehungsweise der Realschule oder der Regionalschule schräg versetzt. An Regionalschulen entscheidet sich am Ende von Jahrgangsstufe 6, ob Ihr Kind dem Bildungsgang zum Erwerb des Hauptschulabschlusses oder dem des Realschulabschlusses zugeordnet wird. An gemeinsamen Orientierungsstufen, die es an organisatorisch verbundenen Haupt- und Realschulen und an den kooperativen Gesamtschulen gibt, werden Schülerinnen und Schüler erst mit der Versetzung in den 7. Jahrgang – aufgrund ihrer Leistungen – einem bestimmten Bildungsgang zugewiesen.
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Ansprechpartner
- für Fragen zum Thema Lernplan und zur Orienterungsstufe am Gymnasium: Annegret Wilms, E-Mail Annegret.Wilms@mbk.landsh.de
- für Fragen zur Orientierungsstufe in Haupt- und Regionalschulen: Hauke Kruse, E-Mail Hauke.Kruse@mbk.landsh.de
- für Fragen zur Orientierungsstufe in Realschulen und Gemeinschaftsschulen: Monika Braunsdorf, E-Mail Monika.Braunsdorf@mbk.landsh.de
- für Fragen zur Arbeit in den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Gemeinschaftsschulen: Claudia Schiffler, E-Mail Claudia.Schiffler@mbk.landsh.de