Kampagne Kurzarbeit und Qualifizierung
Zur Unterstützung des "Einsatzes für Arbeit" haben das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Bundesagentur für Arbeit eine gleichnamige Aktion gestartet.
Einsatz für Arbeit
Die Auswirkungen der internationalen Finanzkrise sind mittlerweile auch bei uns deutlich spürbar. Die deutschen Unternehmen sind zwar im internationalen Vergleich gut aufgestellt, aber auch sie haben Auftragsrückgänge zu verzeichnen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer machen sich daher Sorgen um ihre Arbeitsplätze. In dieser Situation hilft Kurzarbeit, Entlassungen zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit übernimmt dabei einen Teil des Lohnes - das Kurzarbeitergeld. Wer Kurzarbeitergeld erhalten kann, wo es beantragt wird und was dabei zu beachten ist, erklärt "Einsatz für Arbeit", eine gemeinsame Aktion des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der Bundesagentur für Arbeit.
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2009 beschlossen, weitere Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld vorzunehmen. Ziel ist es, angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Krise Unternehmen und Beschäftigten bei ihrem "Einsatz für Arbeit" zu helfen.
Nach Zustimmung des Kabinetts werden die Änderungen beim Kurzarbeitergeld nun als Teil des Konjunkturpakets II von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Die erste Lesung im Bundestag ist für Freitag, den 30. Januar angesetzt. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren soll bis Mitte Februar 2009 beendet sein.
Kurzarbeit für Qualifizierung nutzen
Unternehmen können die Phase der Kurzarbeit sinnvoll nutzen.
Durch finanzielle Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit und mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds können Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fortbilden und qualifizieren. Die Bundesagentur für Arbeit bietet unterschiedliche, auf die jeweilige Zielgruppe zugeschnittene Förderprogramme an und beteiligt sich an den Weiterbildungskosten während der Zeiten von Kurzarbeit. Arbeitgeber, die langfristig denken und diese Chance nutzen, können so aus der Not eine Tugend machen. Sie werden bei verbesserter Auftragslage über eine höher qualifizierte Belegschaft verfügen und somit gestärkt aus der Krise hervorgehen. Die konkrete Höhe der Förderung richtet sich nach Art des Programms, der Qualifizierung, der Betriebsgröße und der Person der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.
Unternehmen, die die Förderungsmöglichkeiten zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Zeiten der Kurzarbeit nutzen möchten, wenden sich direkt an ihre örtliche Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 01801 / 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend).
Vorhandende Potenziale fördern
Weiterbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht kurzarbeiten
In schwierigen Zeiten sind gering qualifizierte oder ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfahrungsgemäß als erste betroffen, wenn es zu Personalabbau kommt. Hier hilft rechtzeitige Qualifizierung, bevor Kurzarbeit oder gar Entlassung droht. Die Qualifizierung ist aber auch für Beschäftigte möglich, die in nicht von Kurzarbeit betroffenen Bereichen eines Unternehmens arbeiten. Unternehmen können durch das Programm zur Förderung der "Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen" (WeGebAU) bei der Weiterbildung speziell dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finanziell unterstützt werden. Durch die Qualifizierung werden berufliche Kompetenzen verbessert und die Beschäftigungsfähigkeit erhöht. Im Rahmen von WeGebAU können die Kosten
- für Weiterbildung oder
- zum Nachholen eines Berufsabschlusses
durch ungelernte oder ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer voll übernommen werden. Zusätzlich werden dem Arbeitgeber bei der Weiterbildung Geringqualifizierter Zuschüsse zum Arbeitslohn gewährt. Die Bundesagentur für Arbeit setzt dafür 2009 insgesamt 200 Millionen Euro ein.
Unternehmen, die die Förderungsmöglichkeiten zur Qualifizierung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nutzen möchten, wenden sich direkt an ihren zuständige örtlichen Agentur für Arbeit oder an den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit unter der Rufnummer 01801 / 66 44 66 (Festnetzpreis 3,9 ct/min; Mobilfunkpreise abweichend).
Auf der Internetseite www.einsatz-fuer-arbeit.de wird tagesaktuell über das neue Kurzarbeitergeld und die anstehenden Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld informiert und auch darüber, wie Betriebe konkret davon profitieren können.
nach oben