Berufliche Fortbildung ermöglicht Hochschulzugang
Seit dem 3.7.2008 ist die Hochschulzugangsverordnung für Meisterinnen und Meister (MeisterHzVO) in Kraft. Damit können die schleswig-holsteinischen Hochschulen ab dem kommenden Wintersemester 2008/2009 neben der Personengruppe der Meister auch Personen mit einer der Meisterprüfung gleichwertig festgestellten, abgeschlossenen Vorbildung zum Studium einschreiben bzw. zulassen.
Die "Landesverordnung zur Hochschulzugangsberechtigung auf Grundlage einer Meisterprüfung oder einer anderen als gleichwertig festgestellten, abgeschlossenen Vorbildung" vom 20. Juni 2008 wurde im Nachrichtenblatt - Hochschule - verkündet (Ausgabe Nr. 4/2008 vom 2. Juli 2008).
Hochschulzugangsverordnung für Meisterinnen und Meister (pdf)
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Mehr Informationen sowie Ansprechpartner finden Sie im Wissenschaftsportal der Landesregierung.
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