Förderung der Aus- und Weiterbildung, der Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm zur Förderung der Aus- und Weiterbildung, Qualifizierung und Beschäftigung in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen aufgelegt. Das Programm startete 2009 und ist unbefristet angelegt.
Wichtiger Hinweis:
Die Antragsfrist zum Förderprogramm Aus- und Weiterbildung 2011 ist am 15.02.2011 abgelaufen. Es können daher keine Anträge mehr gestellt werden.
Ziele
- die branchenbezogene Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu fördern, ihre betriebliche Einsatzfähigkeit zu verbessern und ihnen damit größere Chancen auf dem deutschen und europäischen Arbeitsmarkt zu sichern;
- einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegenzuwirken sowie die Qualifikation des Personals schneller an die sich ändernden Rahmenbedingungen für das unternehmerische Handeln anzupassen.
Die Förderung erfolgt nach Maßgabe der allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 06.08.2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag [ABL. EU Nr. L 214 S 3]).
Die Förderrichtlinie finden Sie auf dieser Seite unter "Weiterführende Links".
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Wer hat Anspruch auf Förderung?
Zwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 GüKG durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind.
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Was wird gefördert?
Im Rahmen des Förderprogramms Aus- und Weiterbildung können zuwendungsberechtigte Unternehmen Zuschüsse zu den Kosten der folgenden Maßnahmen erhalten:
- betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
- Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
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Wie hoch ist die Förderung?
Der Anteil der Förderung richtet sich nach der Unternehmensgröße. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), welche die “KMU"-Kriterien der EU-Kommission erfüllen, können einen Zuschuss in Höhe von 70 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten. Bei den übrigen Unternehmen beträgt der Zuschuss 60 %.
Erfolgreiche Ausbildungsverhältnisse werden mit 35.000 Euro (KMU) oder 30.000 Euro (übrige Unternehmen) bezuschusst. Es wird eine Ausbildungsdauer von 36 Monaten berücksichtigt.
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60 % (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt.
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In welchem Zeitraum können Anträge gestellt werden?
Für das Förderprogramm Aus- und Weiterbildung der Förderperiode 2011 können Anträge ab dem 01. November 2010 gestellt werden. Gerne können Sie hierzu auch unser neues "Elektronisches Antragsverfahren" nutzen. Anträge die nach dem 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Güterverkehr eingehen, gelten als verspätet.
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Bei wem ist die Förderung zu beantragen?
Das Förderprogramm wird vom Bundesamt für Güterverkehr (BAG) in Köln durchgeführt. Anträge auf Förderung sind daher beim BAG zu stellen. Die Antragsformulare sowie weitere ausführliche Informationen sind auf der BAG-Homepage eingestellt.
Quelle: BAG
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