Förderung der Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
Zweifelsohne ist die Weiterbildung der in Beschäftigung stehenden Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen grundsätzlich Aufgabe der Unternehmen und Beschäftigten selbst. Nach wie vor werden die Chancen und Risiken am Arbeitsmarkt aber entscheidend von der Qualifikation bestimmt. Ältere Arbeitnehmer tragen das mit Abstand größte Arbeitsmarktrisiko, ihre Beteiligung an Weiterbildung ist dennoch gering.
Ziel und Gegenstand
Die Bundesagentur für Arbeit unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit dem Programm „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“ (WeGebAU) bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten.
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Gefördert werden Weiterbildungen
- die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt verwertbare Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln,
- die zu einer zertifizierten Teilqualifikation führen,
- die mit einem verbands- oder branchenübergreifenden Zertifikat abschließen oder
- die zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Im Rahmen des Konjunkturpakets II wurde das Programm für Beschäftigte geöffnet, deren Aus- oder Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt.
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Antragsberechtigte
Die Angebote des Programms WeGebAU sind insbesondere auf Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern ausgerichtet.
Gefördert werden gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer sowie – in den Jahren 2009 und 2010 – Arbeitnehmer, deren Aus- und Weiterbildung länger als vier Jahre zurückliegt.
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Voraussetzungen
Als gering qualifiziert gelten Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder mit Abschluss, die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
Ältere Mitarbeiter werden gefördert, wenn sie das 45. Lebensjahr vollendet haben und in einem Betrieb mit weniger als 250 Arbeitnehmern beschäftigt sind.
Die Weiterbildungsangebote müssen von einer fachkundigen Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein.
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Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zum Arbeitsentgelt für Geringqualifizierte oder durch Erstattung der Weiterbildungskosten.
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Antragsverfahren
Weiterführende Informationen erteilen die zuständigen Agenturen für Arbeit bzw. die
Bundesagentur für Arbeit (BA)
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg
Tel. (09 11) 1 79-0
Fax (09 11) 1 79-21 23
Bundesagentur für Arbeit
Ein Verzeichnis der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit in Schleswig-Holstein finden Sie hier: Agentur für Arbeit - Ansprechpartner in Schleswig-Holstein
Quelle
Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Bundesagentur für Arbeit, Stand Februar 2010.
Wichtige Hinweise
Im Rahmen des Konjunkturpakets II der Bundesregierung wurde die Möglichkeit geschaffen, auch qualifizierte Mitarbeiter in die Weiterbildungsförderung einzubeziehen. Hierfür müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Der Erwerb des (letzten) Berufsabschlusses des Arbeitnehmer/der Arbeitnehmerin und die letzte öffentlich geförderte Weiterbildung liegen mindestens vier Jahre zurück.
- Die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer wird für die Teilnahme an der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt (keine Freistellung aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung von Kurzarbeit) und hat weiterhin Anspruch auf Arbeitsentgelt.
- Die Weiterbildung findet während betriebsüblicher Arbeitszeiten statt.
- Sowohl der Bildungsträger als auch die Maßnahme sind durch eine fachkundige Stelle für die Weiterbildungsförderung zugelassen.
- Die Weiterbildung erhöht die Kompetenz des Mitarbeiters für den allgemeinen Arbeitsmarkt.
Faltblätter zum Förderprogramm Bundesagentur für Arbeit:
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