Investitionsförderung Berufsbildungsstätten

Moderne, zukunftsgerichtete Berufsbildungsstätten bieten aktuelle Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote und leisten damit einen Beitrag, die Innovationsfähigkeit der Betriebe zu erhöhen und die Qualifikationen und Beschäftigungsfähigkeit der Bürgerinnen und Bürger zu verbessern und zu erhalten.

Das Wirtschaftsministerium fördert die Modernisierung von Berufsbildungsstätten und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Bundes und des Landes. Die Träger der Berufsbildungsstätten müssen öffentlich oder privat und gemeinnützig sein. Die maximale Förderung des Landes beträgt 50% der förderfähigen Gesamtkosten für Ausstattung, Umbau oder Neubau. Grundlage einer Förderung ist immer eine gutachtliche Prüfung zur Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Investitionen. Gefördert wird auf Basis der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur investiven Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten der Aus- und Weiterbildung“. Die überarbeitete Richtlinie ist am 1. Juni 2008 in Kraft getreten.

Zusatzinformationen

Kontakt



Diese Seite: