Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub
Das Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz
Weiterbildung ist wichtig. Sie erweitert die beruflichen Qualifikationen, fördert die Selbstentfaltung des Einzelnen und befähigt zu verantwortlichem Handeln in der Gesellschaft. Als „vierte Säule“ des Bildungswesens neben Schule, Berufsausbildung und Hochschule sorgt die Weiterbildung dafür, dass Menschen in jedem Lebensalter organisiert dazulernen können. Mit dem Bildungsfreistellungs- und Qualifizierungsgesetz (BFQG) von 1990 erhielt die Weiterbildung in Schleswig-Holstein erstmals eine gesetzliche Grundlage. Das BFQG enthält im Wesentlichen folgende Abschnitte:
- Es sichert das Recht jedes Menschen auf Weiterbildung und umfasst gleichrangig die allgemeine, politische und berufliche Bildung. Den Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung garantiert das BFQG das Recht auf selbständige Lehrplan- und Programmgestaltung sowie auf freie Wahl des Personals.
- Das BFQG gewährt allen Beschäftigten in Schleswig-Holstein das Recht auf Bildungsfreistellung. Bildungsfreistellung (oft auch „Bildungsurlaub“ genannt) bedeutet Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts zur Teilnahme an staatlich anerkannten Veranstaltungen der allgemeinen, politischen oder beruflichen Weiterbildung. Informationen für Teilnehmer und für Anbieter von Veranstaltungen der Bildungsfreistellung erhalten Sie hier.
- Das BFQG regelt die staatliche Anerkennung von Trägern und Einrichtungen der Weiterbildung. Im Sinne eines „Qualitätssiegels“ verleiht das Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr die staatliche Anerkennung nur an diejenigen Weiterbildungsanbieter, die bestimmte Anforderungen des Teilnahmeschutzes, der Personal- und Sachausstattung und der Unterrichtskonzeption erfüllen. Das Anerkennungsverfahren ist kostenfrei und antragsgebunden. Eine aktuelle Liste der staatlich anerkannten Träger und Einrichtungen der Weiterbildung in Schleswig-Holstein finden Sie auf diesen Seiten.
- Das BFQG fördert die Koordinierung in der Weiterbildung. Als Koordinierungsgremium des Landes dient insbesondere die Kommission Weiterbildung. Sie hat die Aufgabe, die Entwicklung der Weiterbildung in Schleswig-Holstein zu fördern, die Landesregierung auf dem Gebiet der Weiterbildung zu beraten und das Zusammenwirken der unterschiedlichen Bildungsträger und –bereiche zu fördern. In der Kommission Weiterbildung sind Akteure aus repräsentativen gesellschaftlichen Gruppen und Weiterbildungsbereichen vertreten.