Bildungsfreistellung - Bildungsurlaub in Deutschland
Der Begriff "Bildungsurlaub" steht für den gesetzlichen Anspruch von Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen der Weiterbildung.
Für die Bildung sind die Länder zuständig, darum existieren je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und Handhabungen in Bezug auf die Bildungsfreistellung. In zwölf von sechzehn Ländern haben Beschäftigte ein Recht auf Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung.
Nähere Informationen zur Ausgestaltung, zu anerkannten Veranstaltungen in den jeweiligen Ländern sowie Kontaktdaten für weiteren Informationsbedarf finden Sie auf den hier verlinkten Internetseiten:
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