Informationen für Anbieter
von Bildungsfreistellungs-Veranstaltungen

Anbieter von Bildungsfreistellungs- bzw. Bildungsurlaubs-Veranstaltungen können nachfolgend Vordrucke für die Antragstellung herunter laden. Bei diesen Antragsvordrucken handelt es sich um bundesweit verwendbare Formulare. Dies ist gerade für Anbieter interessant, die überregional in mehreren Ländern die Anerkennung von Veranstaltungen beantragen, da diese Vordrucke an alle entsprechenden Länder versandt werden können. Außerdem kann der bundesweit eingeführte ländereinheitliche Berichtsbogen herunter geladen werden.

In Schleswig-Holstein ist das Antragsverfahren gebührenfrei. Anträge sollen spätestens 10 Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr eintreffen, damit genügend Zeit für die Bearbeitung bleibt und damit alle potenziellen Teilnehmer die Bildungsfreistellung bei ihren jeweiligen Arbeitgebern fristgerecht beantragen können (siehe auch unten „Antragsfrist in Schleswig-Holstein“).

Die Vordrucke:

Zusatzinformationen

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