Spätere Verwendung
Als Finanzwirtin bzw. Finanzwirt gehören Sie zur Laufbahn der Laufbahngruppe 1 - zweites Einstiegsamt - der Steuerverwaltung. In dieser Laufbahn steht Ihnen ein breites Betätigungsfeld offen.
Einsatzmöglichkeiten im Finanzamt ergeben sich für Sie überwiegend im Innen- aber auch im Außendienst.
Innendienst
Im Innendienst sind Sie als Bearbeiterin / Bearbeiter in den einzelnen Sachgebieten („Abteilungen“) des Finanzamtes tätig. Hierzu gehören beispielsweise:
· Veranlagungsdienststellen: Hier werden die Steuererklärungen angenommen, geprüft sowie rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende Steuer, z.B. Einkommen- und Umsatzsteuer, festgesetzt. Innerhalb des Finanzamtes gliedert sich die Veranlagungstätigkeit in mehrere Dienststellen auf, z.B. für Körperschaften, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer.
· Finanzkasse: Die Eingänge der zu zahlenden Steuern und sonstigen Abgaben werden hier kontrolliert und gebucht. Zuviel gezahlte Steuern werden wieder erstattet.
· Vollstreckungsstelle: Werden Steuerschulden auch nach Mahnung nicht innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt, wird die Vollstreckungsstelle tätig.
· Bewertungsstelle: Grundstücke und Gebäude im Einzugsbereich des Finanzamtes werden durch die Bewertungsstelle erfasst und für steuerliche Zwecke nach besonderen Kriterien bewertet. Dieses ist z.B. für die Grundsteuer, die jede Eigentümerin / jeder Eigentümer eines Grundstückes zu zahlen hat, aber auch für weitere Vorgänge im Finanzamt notwendig.
· Geschäftsstelle: Hier werden hauptsächlich interne Vorgänge des Finanzamtes bearbeitet und koordiniert, z.B. die Personalverwaltung.
Außendienst
Zu den Einsatzgebieten im Außendienst gehören unter anderem:
· Betriebsprüfung: Die Betriebsprüferin / der Betriebsprüfer nimmt vor Ort Einsicht in die Aufzeichnungen und Belege. Auf diese Weise lassen sich vor allem komplizierte Sachverhalte besser klären als am Arbeitsplatz im Finanzamt. Es wird beispielsweise geprüft, ob die Buchführung mit den Angaben in der Steuererklärung übereinstimmt. Im Rahmen der Prüfung wird auch ermittelt, ob – z.B. wegen einer Verkennung der Rechtslage – gegebenenfalls zuviel Steuern gezahlt wurden, die dann zurückerstattet werden. Die Prüfungstätigkeit in der Laufbahngruppe 1 - zweites Einstiegsamt - ist dabei hauptsächlich auf sogenannte „Kleinstbetriebe“ ausgerichtet.
· Lohnsteueraußenprüfung: Hier wird die Ermittlung der einzubehaltenden und abzuführenden Lohnsteuer geprüft.
· Vollstreckung: Die Vollziehungsbeamtin / der Vollziehungsbeamte ist der Vollstreckungsstelle angegliedert und treibt vor Ort die Steuerschulden ein.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, können Sie auch für einen Aufstieg in die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 - erstes Einstiegsamt - der Steuerverwaltung zugelassen werden.