Laufbahnprüfung

Am Ende der zweijährigen Ausbildungszeit steht die Laufbahnprüfung an. Sie wird nach dem letzten fachtheoretischen Ausbildungsabschnitt abgelegt und besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, wobei die Leistungen aus der berufspraktischen Ausbildungszeit berücksichtigt werden.

In der schriftlichen Prüfung werden 5 Klausuren mit einer Bearbeitungszeit von je 3 Stunden geschrieben. In der mündlichen Prüfung werden mehrere Prüflinge in einer Gruppe zusammen geprüft.

Wer die Laufbahnprüfung nicht besteht, kann sie einmal wiederholen. Die erworbene Laufbahnbefähigung berechtigt dazu, die Berufsbezeichnung Finanzwirtin / Finanzwirt zu führen.

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