Einer der interessanten Punkte - Das liebe Geld
Während der Ausbildung erhalten Steueranwärterinnen und Steueranwärter folgende Bezüge (ab 1. Januar 2012):
Anwärtergrundbetrag 954,33 Euro
Familienzuschlag, wenn verheiratet 110,98 Euro
Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
In Krankheitsfällen wird vom Land eine Beihilfe von bis zu 50% der Kosten gewährt.
Für den Rest ist der Abschluss einer ergänzenden Krankenversicherung erforderlich.
Nach erfolgreich abgelegter Laufbahnprüfung beträgt das Grundgehalt brutto 1.854,97 Euro.