Ausbildungsverlauf

Die Ausbildung der Steuerbeamten der Länder ist bundeseinheitlich durch das Steuerbeamtenausbildungsgesetz (StBAG) und durch die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) geregelt.

Die Ausbildung zur Steuerbeamtin / zum Steuerbeamten der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt dauert 24 Monate. In dieser Zeit absolvieren Sie eine insgesamt achtmonatige fachtheoretische Ausbildung am Bildungszentrum der Steuerverwaltung des Landes Schleswig-Holstein. Die übrige Zeit entfällt auf eine berufspraktische Ausbildung bei dem jeweiligen Ausbildungsfinanzamt.

Schematische und zeitliche Darstellung der Ausbildung:

Während der Ausbildungszeit im Finanzamt durchlaufen Sie verschiedene Dienststellen. Die überwiegende Zeit verbringen Sie im Ausbildungsbezirk. Weitere Ausbildungsstationen sind die Finanzkasse, die Vollstreckungsstelle und die Bewertungsstelle.

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