Spätere Verwendung
Als Finanzwirtin bzw. Finanzwirt gehören Sie zur Laufbahn der Laufbahngruppe 2 - erstes Einstiegsamt - der Steuerverwaltung. In dieser Laufbahn steht Ihnen ein breites Betätigungsfeld offen.
Einsatzmöglichkeiten im Finanzamt ergeben sich für Sie überwiegend im Innen- aber auch im Außendienst.
Innendienst
Im Innendienst sind Sie als Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter in den einzelnen Sachgebieten („Abteilungen“) des Finanzamtes tätig. Hierzu gehören beispielsweise:
· Veranlagungsdienststellen: Hier werden die Steuererklärungen angenommen, geprüft sowie rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende Steuer, z.B. Einkommen- und Umsatzsteuer, festgesetzt. Innerhalb des Finanzamtes gliedert sich die Veranlagungstätigkeit in mehrere Dienststellen auf, z.B. für Körperschaften, Gewerbetreibende und Personengesellschaften.
· Vollstreckungsstelle: Werden Steuerschulden auch nach Mahnung nicht innerhalb einer bestimmten Frist gezahlt, wird die Vollstreckungsstelle tätig. Hier geht es unter anderem darum Insolvenzverfahren zu eröffnen oder Zwangsversteigerungen zu veranlassen.
· Rechtsbehelfsstelle: Bei Einsprüchen (Beschwerden) gegen Steuerbescheide, die nicht in der Veranlagungsdienststelle erledigt werden können, wird die weitere Bearbeitung durch die Rechtsbehelfsstelle durchgeführt. Hier wird der Fall noch einmal umfassend geprüft und es wird versucht, eine Einigung zu erzielen. Sollte dies nicht gelingen, ist eine Einspruchsentscheidung erforderlich, die den Weg zum Finanzgericht ermöglicht.
· Bußgeld- und Strafsachenstelle: Hier werden unter anderem die Fälle bearbeitet, in denen der Verdacht auf eine Steuerstraftat besteht. Es können Bußgelder festgesetzt oder Strafverfahren gegen die Steuerpflichtigen eingeleitet werden.
Viele Personen regeln ihre steuerlichen Angelegenheiten telefonisch oder persönlich im Finanzamt. So findet täglich Kommunikation mit den verschiedensten Menschen statt: vom steuerlichen Laien bis zum Experten, vom Arbeiter bis zum Zahnarzt.
Daher ist neben gutem Fachwissen insbesondere soziale Kompetenz gefordert.
Außendienst
Zu den Einsatzgebieten im Außendienst gehören unter anderem:
· Betriebsprüfung: Die Betriebsprüferin / der Betriebsprüfer nimmt vor Ort Einsicht in die Aufzeichnungen und Belege. Auf diese Weise lassen sich vor allem komplizierte Sachverhalte besser klären. Es wird beispielsweise geprüft, ob die Buchführung mit den Angaben in der Steuererklärung übereinstimmt. Im Rahmen der Prüfung wird auch ermittelt, ob – z.B. wegen einer Verkennung der Rechtslage – gegebenenfalls zuviel Steuern gezahlt wurden, die dann erstattet werden.
· Umsatzsteuersonderprüfung: In dieser Dienststelle werden umsatzsteuerliche Sachverhalte geprüft. Dabei wird kontrolliert, ob die Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“) den gesetzlichen Regelungen entsprechend ermittelt und an das Finanzamt abgeführt worden ist.
· Steuerfahndung: Die Fahndungsprüfer sind als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft dafür zuständig, verdächtige Fälle zu prüfen und beispielsweise steuerliche Straftaten aufzudecken. Dafür sind sie mit besonderen Vollmachten ausgestattet.