Verbraucherschutzministerkonferenz 2008 - Ministerin Trauernicht: Neue Medien braucht das Land - aber sicher müssen sie sein!
- Erscheinungsdatum:
- 01.09.2008
KIEL. In der Landeshauptstadt hat heute (1. September) die Verbraucherschutz-
konferenz 2008 stattgefunden. Unter dem Titel „Schöne neue Medienwelt?!“ ging es insbesondere um das Internet, die Telekommunikation und aktuell die Datensicherheit, der durch den in Schleswig-Holstein aufgedeckten Datenskandal eine besondere Bedeutung zukam. „Die jüngsten Fälle von Datenmissbrauch und widerrechtlicher Kontoabbuchungen haben Verbraucherinnen und Verbraucher zu Recht beunruhigt und deutlich gemacht, wie aktuell das Thema unserer diesjährigen schleswig-holsteinischen Verbraucherschutzkonferenz ist
“, erklärte Verbraucherschutzministerin Dr. Gitta Trauernicht.
Grundsätzlich seien zahlreiche Produkte und Dienstleistungen des Internet, der Telekommunikation und anderer Mediendienste zu begrüßen. Sie verbesserten Service und Information, sparten Zeit oder böten Unterhaltung. „Dies wird von Verbrauchern aber nur angenommen, wenn die Produkte und Dienstleistungen bedienerfreundlich und vor allem sicher im Gebrauch und im Datenschutz sind. Unternehmen, die dies nicht beachten und durch unseriöse Geschäftspraktiken kurzfristige Gewinne erzielen wollen, müssen und werden vom Markt verschwinden. Ziel muss sein, dass nur Unternehmen, die bei ihren Erzeugnissen Bedienerfreundlichkeit, Produkttransparenz und Datensicherheit als wichtigste Qualitätskriterien anbieten, sich am Markt durchsetzen
“, so Trauernicht.
Die Ministerin appellierte an die Verbraucher, künftig ihre Daten deutlich vorsichtiger weiterzugeben. Zugleich sei aber auch die Politik gefordert, unseriöse Machenschaften zu verhindern. „Gemeinsam mit Innenminister Hay habe ich daher einen Antrag zum Bundesdatenschutzgesetz in den Bundesrat einbracht, der noch in dieser Woche beraten wird, um die bislang erlaubte Weitergabe von Daten ohne das Einverständnis des Betroffenen zu beenden
“, erklärte Trauernicht. Nach der derzeit gültigen Rechtslage dürfen Unternehmen Daten wie Name, Adresse, Berufsbezeichnung und Geburtsjahr auch ohne ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken nutzen oder an Dritte weitergeben. Die Bundesratsinitiative zielt auf eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, das derzeit in den Gremien des Bundesrates beraten wird. Trauernicht und Hay wollen erreichen, dass personenbezogene Daten für Werbezwecke nur weitergegeben werden dürfen, wenn der Betroffene vorher ausdrücklich zustimmt. Darüber hinaus soll Firmen untersagt werden, einen Vertragsabschluss davon abhängig zu machen, dass der Kunde der Nutzung von Daten zustimmt, die für die Abwicklung eines Geschäftes nicht notwendig sind.
Zudem sollen die Verbraucherzentralen gestärkt werden, indem sie die Möglichkeit erhalten, gegen Verstöße zum Schutz der Verbraucher gerichtlich vorzugehen. Ministerin Trauernicht: „Ein weiteres Problem sind die immer häufigeren, unerwünschten Telefonanrufe. Ich habe heute mehrere Anträge zum Telekommunikationsgesetz in den Bundesrat eingebracht. Mein Ziel ist es, dass Anrufe erst nach einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung des Betroffenen möglich sind und Verträge nicht schon am Telefon, sondern erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam werden. Außerdem soll das Bußgeld von 50.000 auf 250.000 Euro erhöht werden. Mit diesen Regelungen wird es Callcentern mit unseriösen Geschäftsgebaren deutlich erschwert, nur nach einem Telefonat einen Vertragsabschluss vorzutäuschen und eine Abbuchung bei den Angerufenen vorzunehmen.
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Auf der Verbraucherschutzkonferenz wurde auch die mangelhafte Kostentransparenz von Mobilfunkverträgen erörtert. Es ist festzustellen, dass Handyverträge zunehmend mit Angeboten wie „Kostet nur 1 Euro“ beworben und die Folgenkosten verschwiegen würden. Zudem werben die Anbieter gern mit extrem günstigen Verbindungspreisen pro Minute, die aber nur in wenigen Stunden nach Mitternacht gelten. Das Ministerium und die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein haben ein Projekt zur Kostentransparenz von Mobilfunkverträgen durchgeführt. Dabei musste eine Gruppe von Studenten in einer vorgegebenen Zeit die Kosten von Verträgen mit fünf klassischen Anbietern zusammenstellen. Ergebnis: die Studenten konnten weder im Internet, noch aus vorliegenden Vertragsunterlagen oder beim Händler die gesamten Kosten eines Mobilfunkvertrages binnen jeweils zehn Minuten ermitteln.
„Dies belegt eine absolut unbefriedigende Kundeninformation, der insbesondere Jugendliche und Ältere leicht zum Opfer fallen
“, erklärte Trauernicht. „Ich habe daher einen Antrag zur Verbesserung der Kostentransparenz bei Mobilfunkverträgen in die Verbraucherschutzministerkonferenz am 18. September in Berchtesgaden eingebracht. Danach sollen zukünftig die Gesamtmindestkosten pro Jahr sowie die geringsten und teuersten Verbindungspreise eines Handyvertrages deutlich sichtbar auf Verträgen und Werbematerialien auf der ersten Seite dargestellt sein, um endlich die Vergleichbarkeit von verschiedenen Mobilfunkverträgen mit Lockangeboten zu ermöglichen.
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Abschließend stellte die Ministerin fest: „Mit der Annahme der verschiedenen Anträge zur verbesserten Kundeninformation und zum verbesserten Datenschutz werden der Verbraucherschutz einen deutlichen Schritt voran gebracht und die Marktposition der seriösen Anbieter gestärkt.
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Verantwortlich für diesen Pressetext: Oliver Breuer | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel Telefon 0431 988-5316 | Telefax 0431 988-5344 E-Mail: pressestelle@sozmi.landsh.de
Medieninformation vom 1. September zum Herunterladen.
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