Kirchensteuer auf private Kapitalerträge: Finanzministerium gibt Informationen und stellt Musterschreiben auf der Internetseite zur Verfügung
- Erscheinungsdatum:
- 18.12.2008
Kiel. Vom 1. Januar an wird auf private Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne) - im Unterschied zum bisherigen Besteuerungsverfahren - eine Kapitalertragsteuer von 25 Prozent erhoben, die sogenannte Abgeltungsteuer. Sie wird von den Kreditinstituten einbehalten und anonymisiert an das Finanzamt abgeführt. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent und - für Mitglieder von Religionsgemeinschaften - die Kirchensteuer von neun Prozent der Kapitalertragsteuer. „Für die Bürgerinnen und Bürger hat dies den Vorteil, dass sie die Kapitalerträge nicht mehr in der Einkommensteuererklärung angeben müssen
“, sagte Staatssekretär Dr. Arne Wulff. „Die Bürger haben ein Wahlrecht: Die Kirchensteuer kann entweder von den Kreditinstituten einbehalten werden, was für alle Beteiligten die einfachste Lösung ist, oder die Kapitalerträge müssen in der Steuererklärung angegeben werden, damit die Kirchensteuer vom Finanzamt erhoben wird
.“ Damit Banken und Sparkassen wissen, dass sie die Kirchensteuer direkt abführen sollen, müsse allerdings von den Kundinnen und Kunden ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
„Der Antrag ist freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden - nicht nur zum Jahreswechsel, sondern auch im Laufe eines Jahres
“, betonte Wulff. Der Datenschutz sei gewährleistet: „Die Kreditinstitute dürfen die Angaben in den Anträgen nur für den Kirchensteuerabzug verwenden
“, sagte der Staatssekretär.
„Das Finanzministerium wird den Bürgerinnen und Bürgern bei der Umsetzung unbürokratisch helfen
“, so Wulff weiter. Da bisher nur wenige Kundinnen und Kunden bei den Kreditinstituten einen Antrag zur Abführung der Kirchensteuer gestellt haben, halte das Finanzministerium auf seiner Internetseite www.fimi.landsh.de Informationen zur Abgeltungsteuer und einen Musterantrag bereit.
Verantwortlich für diesen Pressetext: Torsten Borchers|
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Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-4176 |
E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |
Medieninformation vom 18. Dezember 2008 (PDF, 14 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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