Finanzminister Rainer Wiegard: „Mitarbeiter können sich künftig stärker am Unternehmen beteiligen“
- Erscheinungsdatum:
- 10.10.2008
Kiel/Berlin. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard hat während der heutigen (10. Oktober) Sitzung des Bundesrates in Berlin begrüßt, dass die steuerliche Förderung der Kapitalbeteiligung von Mitarbeitern an Unternehmen deutlich verbessert werden soll, und für einen entsprechenden Gesetzentwurf gestimmt. „Die Beschäftigten können besser am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden, wenn sie auch am Kapital beteiligt sind. Dies führt zu einer stärkeren Identifikation der Arbeitnehmer mit ihrem Arbeitsplatz
“, sagte Wiegard.
Der Gesetzentwurf, der noch den Bundestag passieren muss, sieht unter anderem eine Anhebung des Fördersatzes für in Beteiligungen angelegte vermögenswirksame Leistungen von 18 Prozent auf 20 Prozent und die Anhebung des steuer- und sozialversicherungsfreien Höchstbetrags für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen am Arbeitgeber von 135 Euro auf 360 Euro vor. Ferner werden die Einkommensgrenzen für Ledige von 17.900 auf 20.000 Euro und für zusammen veranlagte Ehegatten von 35.800 auf 40.000 Euro erhöht. Die Kapitalbeteiligung kann sowohl direkt (wie bisher) als auch künftig über Mitarbeiterfonds erfolgen. Diese können sich auch an mehreren Unternehmen einer Branche beteiligen. „Bei diesen Fonds muss ein Rückfluss in die beteiligten Unternehmen in Höhe von 75 Prozent garantiert werden
“, betonte Wiegard.
„Wir schaffen die rechtlichen und steuerlichen Möglichkeiten für den Ausbau der Mitarbeiterbeteiligung am Unternehmenskapital. Nun ist es an Arbeitgebern und Arbeitnehmern, diese Möglichkeiten auch zu nutzen
“, sagte der Finanzminister.
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Medieninformation vom 10. Oktober 2008 (PDF, 15 KB, Datei ist nicht barrierefrei)
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