Rainer Wiegard zur geforderten Schuldengrenze des Bundesfinanzministers: "Herr Steinbrück springt zu kurz!"
- Erscheinungsdatum:
- 10.10.2007
Kiel. Schleswig-Holsteins Finanzminister Rainer Wiegard hat den Plänen seines Amtskollegen Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, strengere Schuldenregeln in der Finanzverfassung zu verankern, eine Absage erteilt. "Der Bundesfinanzminister springt mit seinen Überlegungen zur Reform des Artikel 115 Grundgesetz viel zu kurz, weil er sich auf die Definition neuer Grenzen für künftig zulässige Neuverschuldungen beschränkt. Völlig außer Acht lässt er den bereits bestehenden Schuldenberg und seine Ursachen. Die dramatische aufgelaufene Schuldenlast einiger Länder im Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erfordert deshalb mehr als lediglich die Bedingungen zur Begrenzung von Neuverschuldung neu zu regeln
."
Rainer Wiegard: "Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz der dazu führt, dass die Schulden zurückführt und eingegangene Verpflichtungen gedeckt, die Finanzausstattung aufgabengerecht gestaltet, die Neuverschuldung und neue Verpflichtungen eng begrenzt sowie Haushalte permanent und wirksam im Rahmen der Einnahmen gesteuert werden
."
Die Neuverschuldung, so Wiegard, sei vor allem ein Problem der bereits hoch verschuldeten Länder. "Deren aufgelaufene Schuldenlast bewirkt eine Zinslast, die in völlig unangemessenem Verhältnis zu ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit steht. So müssen sie jährlich neue Kredite aufnehmen, um damit allein die Zinsen für die bisher aufgelaufenen Schulden zu bezahlen. Für notwendige Aufgaben der Daseinsvorsorge, für Zukunftsinvestitionen in Bildung, Forschung und Infrastruktur, fehlen dann die entsprechenden Mittel. Zinsen fressen Leistung auf
." Ein Teil der Ursachen dieser derzeitigen Überschuldung liege in einer nicht aufgabengerechten Finanzausstattung und in strukturellen Nachteilen einzelner Länder. "So können beispielsweise überdurchschnittliche Ausgaben im Zusammenhang mit vom Bund definierten Sozialkosten von Schleswig-Holstein nicht beeinflusst werden. Strukturelle Nachteile müssen deshalb berücksichtigt werden
."
Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Henning Görtz|
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Medieninformation vom 10. Oktober 2007 zum Herunterladen
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