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Steuerzahlung per Scheck wird künftig erst drei Tage nach Einreichung wirksam

Erscheinungsdatum:
21.12.2006

Kiel. Das Finanzministerium Schleswig-Holstein weist auf eine wichtige Änderung durch das Jahressteuergesetz 2007 hin: Ab dem 1. Januar 2007 gelten per Scheck bezahlte Steuern erst drei Tage nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als geleistet. Bislang galten die Steuerzahlungen schon mit dem Eingang als bewirkt. Eine nicht fristgerechte Abgabe oder Übersendung von Schecks hat insbesondere die Entstehung von Säumniszuschlägen zur Folge. Steuerpflichtige sollten deshalb ihre Termine für das Einreichen von Schecks entsprechend anpassen oder andere Zahlungsverfahren wie Überweisung oder das Lastschriftverfahren für ihre Steuerzahlungen verwenden.

Mit der Gesetzesänderung soll insbesondere den mit der Scheckzahlung verbunde­nen Zinsnachteilen für Bund und Länder und dem hohen Verwaltungsaufwand begegnet werden.

Verantwortlich für diesen Pressetext: Dr. Heiko Scharffenberg | Pressestelle | Finanzministerium, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-3906 | Telefax 0431 988-4176 | E-Mail: pressestelle@fimi.landsh.de |

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