Normale Auskünfte vom Finanzamt bleiben gebührenfrei
- Erscheinungsdatum:
- 23.11.2006
Kiel. Ab dem kommenden Jahr erheben die Finanzbehörden Gebühren für die Erteilung von verbindlichen Auskünften. "Normale" Anfragen von Bürgern, z.B. zu Fragen nach dem Abzug von Kinderbetreuungskosten oder zu den Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit, werden dagegen von den Finanzämtern weiterhin kostenfrei erteilt. Nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums werden über 99 Prozent aller Steuerfälle nicht von der Gebührenpflicht berührt.
Die Gebührenpflicht betrifft ausschließlich den Sonderfall der "verbindlichen Auskunft" nach § 89 Abs. 2 AO. In diesen Fällen gibt das Finanzamt aufgrund der erheblichen steuerlichen Auswirkungen eine langfristige bindende Auskunft zu ganz speziellen Steuerfragen, die dem Anfragenden Rechts- und Planungssicherheit für die Zukunft geben. Verbindliche Auskünfte werden nur auf Antrag in einem förmlichen Verfahren erteilt. In der Praxis werden verbindliche Auskünfte vor allem von Unternehmen eingeholt. In den alltäglichen Steuerangelegenheiten spielt dieses Verfahren keine große Rolle.
Die moderate Gebührenregelung für verbindliche Auskünfte begründet sich mit dem erheblichen Arbeitsaufwand, den dieses formelle Verfahren verursacht. Die Erteilung einer verbindlichen Auskunft ist eine individuelle Leistung des Finanzamtes, die über das Beantworten von allgemeinen Steuerfragen hinausgeht. Deshalb ist die Einführung einer Gebühr bemessen nach der steuerlichen Relevanz angemessen und sachgerecht.
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