Finanzminister Rainer Wiegard zum Berlin-Urteil: "Haushaltsprobleme sind immer Folge vorangegangener Politik"
- Erscheinungsdatum:
- 19.10.2006
Kiel. "Das Urteil ist unerwartet deutlich und hat den klaren Auftrag an die Länder formuliert, mit den eigenen Einnahmen auszukommen.
" Der schleswig-holsteinische Finanzminister Rainer Wiegard hat das heutige (19.10.2006) Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Klage des Landes Berlin auf weitere Finanzhilfen des Bundes ausdrücklich begrüßt. "Das Verfassungsgericht bestätigt: Haushaltsprobleme bis hin zur Haushaltsnotlage sind stets Folge der vorangegangenen Politik. Die richtige Botschaft lautet: Bundesergänzungszuweisungen sind nicht dazu geeignet, Folgen einer zu üppigen Ausgabenpolitik auszugleichen
", so Wiegard. Das Urteil löse kein Problem, aber es verhindere neue Probleme. Berlin müsse jetzt prüfen, wo im eigenen Haushalt intensiver als bisher gespart werden könne.
Schleswig-Holstein wäre weder bereit noch in der Lage gewesen, für eine Politik haftbar gemacht zu werden, die z.B. beim Weihnachtsgeld für Beamte oder bei der Einführung eines kostenlosen dritten KiTa-Jahres großzügiger handelt als das eigene Land dazu in der Lage ist. Wiegard sieht in dem Urteil auch die Bestätigung, dass Schleswig-Holstein mit dem eigenen Sparkurs auf dem richtigen Weg sei. "Wir sind bei der Haushaltssanierung in Schleswig-Holstein auf unsere eigene Handlungsfähigkeit angewiesen. Sparmaßnahmen treffen jeden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich darauf einstellen, dass der Staat weniger Leistungen erbringen kann als in der Vergangenheit und dass die verbleibenden Leistungen für jeden einzelnen teurer werden.
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Das Urteil sei jedoch auch ein Appell an Bund und EU, den Ländern und Kommunen keine weiteren Aufgaben aufzubürden, die heutzutage niemand mehr bezahlen könne. Rainer Wiegard: "Ansonsten darf man sich nicht wundern, wenn trotz eigener Sparbemühungen keine großen Sprünge möglich sind.
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